Quelle: dpa Bayern

22. Juli 2026, 3:30 Uhr

Die Richter befassen sich mit einem Verbot der Stadt München. Demnach darf ein Gastronom nach 22.00 kein Flaschenbier zum Mitnehmen mehr verkaufen.

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Darf im Münchner Univiertel nach 22.00 Uhr Alkohol zum Mitnehmen verkauft werden? Mit dieser Frage befasst sich derzeit das Verwaltungsgericht München. Heute (12.00 Uhr) will es die Entscheidung bekanntgeben - im Prozess um die Klage eines Gastronomen, der unter anderem Flaschenbier verkauft. Die Stadt München hatte ihm dafür ein Verbot für die Zeit zwischen 22.00 und 5.00 Uhr erteilt.