Ein neuer Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg könnte für viele Bürgergeld-Empfänger in der Hauptstadt erhebliche Folgen haben. Im Mittelpunkt steht eine Frage, die angesichts der hohen Berliner Mieten für tausende Haushalte entscheidend ist: Darf das Jobcenter die übernommenen Wohnkosten pauschal auf die Grenzwerte der Berliner „Ausführungsvorschriften Wohnen“ kürzen?

Der 35. Senat des Landessozialgerichts hat daran deutliche Zweifel geäußert. In seinem Beschluss vom 14. Juli 2026 geht das Gericht davon aus, dass die Berliner Mietobergrenzen möglicherweise nicht auf einem sogenannten schlüssigen Konzept beruhen. Das könnte bedeuten, dass Kürzungen der Unterkunftskosten in zahlreichen Fällen rechtswidrig sind.

Worum ging es in dem Bürgergeld-Verfahren?

Darum ging es in dem Verfahren: Eine Berliner Familie, die Leistungen der Grundsicherung bezieht, musste ihre bisherige Wohnung verlassen. Auch das Sozialgericht hielt einen Umzug grundsätzlich für erforderlich. Die neue Wohnung war allerdings teurer als die Beträge, die das Jobcenter nach den Berliner Richtwerten für angemessen hielt.

Das Jobcenter übernahm deshalb nicht die vollständige Miete. Die Differenz sollte die Familie aus ihrem monatlichen Regelbedarf bezahlen. Die Betroffenen wollten gegen die Entscheidung vorgehen und beantragten Prozesskostenhilfe. Das Sozialgericht lehnte den Antrag zunächst ab. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg korrigierte diese Entscheidung nun.