Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben einem Medienbericht zufolge millionenschwere Verluste mit Investments in Immobilienfonds erlitten. Darunter ist auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Insgesamt sollen die Kassen mindestens 170 Millionen Euro über Umwege in risikoreiche Immobilienfonds geleitet haben, wie NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ berichteten. Diese Fonds seien später in Schieflage geraten und hätten wohl den allergrößten Teil der Beitragsgelder verloren.Dem Bericht nach soll sich der Schaden der KV Hessen auf 30 Millionen Euro belaufen. Diese Summe will man dort nicht bestätigen, gesteht aber Verluste ein. Verluste, die eigentlich nicht sein dürften, weil Krankenkassen und KV strengen Regeln unterliegen, die vorgeben, wie sie das Geld ihrer Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist festgeschrieben, dass die Mittel so risikoarm angelegt werden müssen, dass ein Verlust nahezu ausgeschlossen scheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und ausreichende Liquidität sichergestellt ist. Nach diesen Vorgaben müssen die Kassen und KV auf hohe, aber risikoreiche Renditen verzichten.KV Hessen: Investitionen vorab sorgfältig geprüftIn einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen heißt es, dass sie stets verantwortungsbewusst mit ihrem Geld umgegangen sei und umgehe. Sie habe die in Rede stehende Investition vorab mit den zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft. Für die Investition sei während der damaligen Niedrigzinsphase unter anderem entscheidend gewesen, dass „das Anlageprodukt eine zwar geringe, aber für die damaligen Marktverhältnisse und als konservative Investition angemessene Mindestverzinsung garantierte“. Die Garantieverzinsung habe bei 1,25 Prozent gelegen. Zudem habe man einem renommierten und gut beleumundeten Finanzdienstleister mit dem Nachweis einer entsprechenden Expertise vertraut. Um welchen Finanzdienstleister es sich handelt, wird nicht mitgeteilt.Das wichtigste Kriterium für die Anlage sei jedoch gewesen, dass sie den Vorgaben des Sozialgesetzbuches entsprochen habe. „Für uns gab es keinen Zweifel daran, dass es sich um eine konservative und sichere Form der Wertanlage handelte, keine der zur Verfügung gestellten Informationen deutete auf eine Hochrisikoanlage hin“, heißt es in einer Mitteilung der KV.Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen fühlt sich getäuscht und hat deshalb Klage gegen den Finanzdienstleister eingereicht. Dabei gehe es zunächst vor allem um Schadensersatz. Strafrechtliche Schritte behalte man sich ausdrücklich vor, sie würden aber derzeit noch geprüft.