Die rechtlichen Voraussetzungen wären da. Doch ein Gesetz darüber, dass die Hälfte der Abgeordneten Frauen sein sollen, lässt weiter auf sich warten.
So wie hier bitte nicht: CDU/CSU-Fraktion bei der Konstituierenden Sitzung des Bundestags 2025
Florian Gaertner/imago
Strukturelle Hürden bleiben folgenschwer: Frauen sind in deutschen Parlamenten nach wie vor unterrepräsentiert. Auch im Berliner Abgeordnetenhaus – aktuell beträgt der Frauenanteil dort nur 39 Prozent. Das Paritätsgesetz soll dem entgegenwirken und für einen höheren Frauenanteil im Parlament sorgen. So sollen Parteien ihre Listen zum Beispiel nach dem „Reißverschlussverfahren“ abwechselnd mit Männern und Frauen besetzten, um eine 50-prozentige Vertretung zu gewährleisten.
Zuletzt scheiterte ein solches Gesetz in Brandenburg vor Gericht. Es beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidat*innen und damit die Teilnahme an Wahlen, urteilte das Brandenburger Verfassungsgericht im Jahr 2020. Die Berliner Koalition gab schließlich im Frühjahr 2025 ein Gutachten in Auftrag, das konkrete, rechtskonforme Wege aufzeigen sollte, wie eine paritätische Repräsentanz im Abgeordnetenhaus erreicht werden kann.






