Ein Geraer will seinen Kleingarten abgeben, ein Nachpächter ist schnell gefunden. Doch der Vorstand der Anlage lehnt den Interessenten aus dem Irak ab – ohne Begründung. Ein zitierter Satz aus einer Nachricht lässt tief blicken. Was dahintersteckt und warum die Rechtslage komplizierter ist, als viele Vereine denken.

Ein Kleingarten in Gera wird zum Streitfall: Als Daniel Hasenbalg seine Parzelle in der Anlage „Sonnenhang“ in Gera-Langenberg abgeben will, ist ein Nachpächter schnell gefunden. Doch der Interessent, ein Mann aus dem Irak, wird vom Vorstand abgelehnt – ohne Begründung.

Der Fall zeigt, wie unterschiedlich Offenheit im Kleingartenwesen gehandhabt wird. Während der Geraer Dachverband betont, seine Tore für alle Nationalitäten und Glaubensrichtungen zu öffnen, schildern ein Vorpächter und ein Bewerber einen ganz anderen Umgang. Für Betroffene geht es dabei nicht nur um eine Parzelle, sondern um die Frage, wer in einem Kleingartenverein willkommen ist – und was das Gesetz dazu sagt.

Warum der Pächter überhaupt einen Nachfolger sucht

Daniel Hasenbalg pachtet seit 2019 einen Kleingarten in der Anlage in Gera-Langenberg. Im April dieses Jahres entscheidet er, den Garten aufzugeben.