Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es in Deutschland etliche Lücken. Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Das ergab eine am Montag veröffentlichte Länderauswertung der Bertelsmann Stiftung. Von den Sechs- bis 14-Jährigen nehmen bundesweit rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, die ihnen laut dem Förderpaket zusteht. Bei den 15- bis 17-Jährigen beträgt die Quote demnach nur zwölf Prozent.Das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien mit Leistungen für Bildung und soziale Teilhabe. Dazu gehören Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung, Mittagessen, Lernförderung sowie Angebote für soziale und kulturelle Aktivitäten.Auch andere Bestandteile des Pakets erreichen laut der Studie längst nicht alle Berechtigten. Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhielten 78 Prozent der Sechs- bis 14-Jährigen, die aus Familien im SGB-II-Bezug stammen. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nähmen lediglich 37 Prozent in Anspruch.MeinungKürzungspläne beim Elterngeld:Mit den Familien kann man es ja machenGrund dafür sind bürokratische Hürden und unklare Zuständigkeiten. Obwohl es sich um einen bundesrechtlich geregelten Anspruch handelt, unterscheiden sich kommunale Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren auch nach der Reform 2019 weiterhin erheblich, wie es in der Auswertung der Bertelsmann Stiftung heißt. „Teilweise sind Bewilligungspraktiken schärfer, als sie das Gesetz vorsieht.“ Dadurch entstünden ungleiche Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche je nachdem, wo sie aufwachsen.Große Unterschiede zwischen den BundesländernIm Ländervergleich zeigen sich laut der Studie große Unterschiede beim Teilhabebetrag. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der berechtigten Sechs- bis 14-Jährigen und knapp 48 Prozent der 15- bis 17-Jährigen die Leistung in Anspruch. In Mecklenburg-Vorpommern sind es immerhin je 38 und 26 Prozent. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegen mit einer Bewilligungsquote von rund 21 und 15 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, während in Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz neun von zehn anspruchsberechtigte junge Menschen der Teilhabebetrag nicht erreicht.„Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, sagte die Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung, Antje Funcke. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es den Eltern, die Leistung zu beantragen.Funcke und ihre Kollegin Sarah Menne kritisierten, dass der Teilhabebetrag nicht bedarfsgerecht sei. So reichten die monatlich 15 Euro für Freizeit-, Sport- und Kulturangebote häufig nicht aus. Hier fehlten bundesweite Statistiken zu Anspruch, Nutzung, Kosten und Wirkung, monierten die Studien-Autorinnen. Diese Datenlücke beim Bildungs- und Teilhabepaket müsste geschlossen werden. „Nur dann können Leistungen so gestaltet werden, dass sie tatsächlich bei den jungen Menschen ankommen“, sagte Funcke.Die Bertelsmann Stiftung plädiert dafür, den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu vereinfachen. Die Leistungen sollten möglichst ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt, Zuständigkeiten gebündelt und vorhandene Informationen zwischen den Behörden digital genutzt werden.