Kleiderstange bei Handelsmesse: Leicht umgehbare Regeln
Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen, dass betroffene Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuwerfen. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch, was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft. Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist.
Handelsverband sieht Vorteile für VerbraucherLaut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Secondhand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, »da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden«.











