Quelle: dpa
19. Juli 2026, 0:30 Uhr
Ab dem 19.7. gilt eine neue EU-Vorschrift: Große Firmen in der EU dürfen ungetragene Kleidung nicht mehr entsorgen. (Symbolbild)
© Peter Kneffel/dpa
Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab heute und soll dafür sorgen, dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisweilen gilt die Entsorgung teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.











