Im Frankfurter Amtsblatt dieser Woche füllt die Stellenausschreibung beinahe die gesamte Titelseite. Gesucht werden ein Bürgermeister und drei Stadträte (Dezernenten), die jeweils weiblich, männlich oder divers sein dürfen. Bewerbungen können demnach bis zum 7. August, 12 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag bei Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke eingereicht werden. Die Anforderungen sind gering. Bewerben kann sich jeder, der Deutscher oder EU-Bürger und mindestens 18 Jahre alt ist.Formale Qualifikationen, besondere Kenntnisse oder Kompetenzen werden für die Position als kommunaler Wahlbeamter nicht verlangt. Erwartet wird nur, dass die Bewerber „in der Lage sind, maßgeblich zur Erfüllung der vielfältigen kommunalen Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main beizutragen“. Welche das sind, bleibt offen. In der Ausschreibung findet sich nur der Hinweis, dass der Oberbürgermeister konkrete Aufgaben zuweise. Bewerber müssen deshalb „bereit sein, in allen Verwaltungsbereichen tätig zu werden“.Das kann heute die Verantwortung für die Stadtentwicklung sein, morgen aber schon die Verwaltung der Stadtentwässerung. Vor allem, wenn der Oberbürgermeister nicht der Mehrheitskoalition im Stadtparlament angehört, ist mit Überraschungen zu rechnen. Das in Aussicht gestellte Gehalt ist ordentlich: Der Bürgermeister wird nach der Besoldungsgruppe B9 (Grundgehalt 13.824,96) entlohnt, die Dezernenten erhalten B8 (13.031,56 Euro). Einen Dienstwagen mit Fahrer gibt es obendrauf.Der Ausschreibungstext ist in den Grundzügen seit Jahren unverändert. Wer sich für die Aufgabe für geeignet hält und eine Bewerbung abgibt, wird aber eine Enttäuschung erleben und unabhängig von der Qualifikation gar nicht erst für die Wahl im Stadtparlament vorgeschlagen werden. Denn die Ausschreibung ist nicht ernst gemeint. Die Posten im hauptamtlichen Magistrat sind längst politisch vergeben und werden von Politikern der CDU besetzt. Die Union ist nach fünf Jahren Pause wieder an einer Koalition im Stadtparlament beteiligt. Bürgermeister soll der bisherige CDU-Fraktionschef Nils Kößler werden, für die drei Stadtratsposten sind seine Stellvertreter Martin-Benedikt Schäfer, Yannick Schwander und Susanne Serke vorgesehen.„Starke Parteipolitisierung“ der VerwaltungsspitzeDamit folgt die CDU der langjährigen Frankfurter Tradition, die hauptamtlichen Posten im Magistrat mit Parteipolitikern aus den eigenen Reihen zu besetzen. Die Politikwissenschaft bezeichnet das als „starke Parteipolitisierung“ der Verwaltungsspitze. Das Gegenmodell dazu ist eine Rekrutierung des Leitungspersonals nach Erfahrung in der Verwaltung oder nach fachlichen Kompetenzen.In Frankfurt gibt es traditionell drei Wege, Dezernent zu werden. Am häufigsten führt eine Parteikarriere in den hauptamtlichen Magistrat. Von den derzeit elf hauptamtlichen Stadträten waren acht vor ihrer Wahl Stadtverordnete, zum Teil in führender Position, und hatten oft auch leitende Funktionen in ihrer Partei inne. Zwei kommen aus der Stadtverwaltung, arbeiteten vor dem Einzug in den Magistrat in Dezernatsbüros. Weder aus einer Fraktion noch aus der Verwaltung kommt nur Ina Hartwig, die vor ihrer Wahl zur Kulturdezernentin als freie Autorin tätig war. Frankfurter SPD-Vorsitzende wurde sie erst später.Die Frage, welche Qualifikationen Bewerber für ein Amt als Dezernent mitbringen müssen, wird in Frankfurt öffentlich kaum diskutiert. Lediglich beim kleinen Parteitag der CDU, auf dem über den Koalitionsvertrag abgestimmt wurde, wies ein Delegierter darauf hin, dass für die Aufgabe an der Verwaltungsspitze eine gewisse Führungserfahrung erforderlich sei. Darauf zu achten, ist in vielen Städten üblich. In Halle (Saale) zum Beispiel wird für das Amt des Kämmerers eine „verantwortungsbewusste Persönlichkeit“ mit „mehrjähriger Führungstätigkeit im oberen Management der öffentlichen Verwaltung oder eines Unternehmens“ gesucht. In der Frankfurter Ausschreibung wird das ebenso wenig verlangt wie eine fachliche Qualifikation. Ohnehin ist nicht klar, welche Fachkenntnisse hilfreich sein könnten.In Bayern werden Kompetenzen verlangtDas ist in anderen Bundesländern nicht so. In Bayern zum Beispiel ist schon bei der Wahl klar, welches Ressort man als hauptamtlicher Stadtrat übernimmt. Gewählt werden kann nur, wer „die laufbahnrechtliche Qualifikation besitzt, die seinem zukünftigen Aufgabengebiet entspricht, oder mindestens drei Jahre dem künftigen Aufgabengebiet entsprechend in verantwortlicher Stellung tätig gewesen ist“. Dass dies nicht nur eine theoretische Anforderung ist, wurde 2024 bei der Wahl des Leiters des Münchner Kulturreferats (das dem Kulturdezernat in Frankfurt entspricht) deutlich. Gesucht wurde laut Ausschreibungstext eine Person mit Erfahrungen im Kulturmanagement und in der öffentlichen Verwaltung. Politisch ausgewählt wurde der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Florian Roth.Der Stadt München war bewusst, dass der promovierte Politologe nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllte. Sie begründete die Besetzung deshalb mit einem „dienstlichen Erfordernis“. Dagegen klagte ein Mitbewerber, der sich für besser qualifiziert hielt. Er bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht. Das Prinzip der Bestenauslese gelte auch für Wahlbeamte, argumentierte das Gericht. Für eine Übergangszeit wurde schließlich ein parteiloser Fachmann aus der Kulturverwaltung gewählt.In der Ausschreibung der Frankfurter Posten fehlt übrigens der Hinweis, dass die Wahl für einen Zeitraum von sechs Jahren erfolgt. Allerdings endet die Magistratskarriere häufig schon früher, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Stadtparlament ändern, was alle fünf Jahre der Fall sein kann. Deshalb werden in wenigen Wochen vier der sechs Magistratsmitglieder, die 2021 neu gewählt wurden, vorzeitig abberufen. In einem Zeitraum von sechs Monaten nach einer Kommunalwahl reicht dafür eine einfache Mehrheit im Stadtparlament. Auch mit dieser Regelung, die es in anderen Bundesländern nicht gibt, beschreitet Hessen einen Sonderweg.