Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat ein Redeverbot aufgehoben, das die Stadt Frankfurt einem umstrittenen Redner für die für Samstag angemeldete Versammlung mit dem Titel „Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren – Widerstand ist Völkerrecht“ erteilt hatte. Somit dürfte Mahmud Abu-Odeh doch zu den erwarteten 400 Demonstranten sprechen.Die Stadt hatte den Auftritt am Donnerstag untersagt, weil der Redner der Gruppe Zaytouna Rhein-Neckar-Kreis zuzuordnen sei, die vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg als Verdachtsfall für „säkulare extremistische propalästinensische Bestrebungen“ eingestuft werde. Zudem sei Abu-Odeh in der Vergangenheit mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, darunter wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung, der Billigung von Straftaten sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.Das Gericht gab nun einem Eilantrag gegen diese Anordnung statt, weil die Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht eindeutig erwiesen hätten, dass der Redner strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. „Seine Äußerungen müssten bei Mehrdeutigkeit stets im Lichte der Meinungsfreiheit zu seinen Gunsten ausgelegt werden“, schreibt das Gericht. Zudem sei der Redner bislang noch nicht rechtskräftig verurteilt worden. Es seien lediglich Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.