Die juristische Aufarbeitung der NSU-Verbrechen hat am Freitag ihr vorläufiges Ende gefunden. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte eine Helferin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte für die 45-jährige Susann Eminger aus Sachsen, die zuletzt als Altenpflegerin arbeitete, eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert. Emingers Verteidigung plädierte auf Freispruch. Es war das letzte noch offene Strafverfahren im Zusammenhang mit den Verbrechen des NSU.