Quelle: dpa Sachsen
17. Juli 2026, 11:06 Uhr
Das Landgericht hat die Auswertung der bei der CDU sichergestellten Beweismittel bestätigt. (Archivbild)
© Christopher Kissmann/dpa
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg darf die bei der Durchsuchung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sichergestellten Unterlagen und Dateien weiter als Beweismittel auswerten. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden und damit die Beschwerde der CDU-Fraktion gegen die Beschlagnahmung zurückgewiesen.







