Quelle: dpa Sachsen

17. Juli 2026, 11:06 Uhr

Das Landgericht hat die Auswertung der bei der CDU sichergestellten Beweismittel bestätigt. (Archivbild)

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Die Staatsanwaltschaft Magdeburg darf die bei der Durchsuchung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sichergestellten Unterlagen und Dateien weiter als Beweismittel auswerten. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden und damit die Beschwerde der CDU-Fraktion gegen die Beschlagnahmung zurückgewiesen.