Ein Gericht hat die Transidentität, die sich die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich selbst zuschreibt, angezweifelt. Nun muss sie ins Männergefängnis.
Muss in den Männerknast: die verurteilte rechtsextreme Person Marla-Svenja Liebich, hier noch vor Gericht im tschechischen Pilsen
Hendrik Schmidt/dpa
E s ist ein wirklich problematischer Fall: Darf Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich im Frauengefängnis untergebracht werden, oder nicht? Nein, sagt jetzt die Anstaltsleitung in Chemnitz: Nach „Abwägung aller maßgeblichen Aspekte des Einzelfalls“ gehöre Liebig nicht in den Vollzug für Frauen.
Schon Ende August 2025 sollte die Rechtsextremistin ihre Haft im sächsischen Frauengefängnis antreten, entschloss sich aber zur Flucht. Nach monatelanger Fahndung in Tschechien wurde sie nun gefasst und ausgeliefert. Bereits 2023 hatte das örtliche Amtsgericht Liebich, die aus Halle (Saale) stammt, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.















