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Immobilien: BGH-Urteil stärkt Position von Maklern und Verkäufern Ein Käufer wollte die Provision beim Erwerb eines Zweifamilienhauses reduzieren, weil er es künftig allein nutzt. Doch die Richter in Karlsruhe stellen dafür strenge Bedingungen.

Carsten Herz 16.07.2026 - 15:06 Uhr Artikel anhörenImmobilien-Inserat: Richter fällten ein neues Grundsatzurteil zur Courtage. Foto: dpaFrankfurt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position von Immobilienmaklern und Verkäufern beim Streit um eine angemessene Provision gestärkt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil gilt der gesetzliche Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer nicht automatisch, wenn es sich bei der vermittelten Immobilie objektiv nicht um ein Einfamilienhaus handelt.Der Hintergrund: Für die Vermittlung von Einfamilienhäusern gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Demnach bezahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Provision. Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses muss der Verkäufer dagegen oft nichts zahlen – es kann verhandelt werden, wie die Kosten aufgeteilt werden.Das neue Grundsatzurteil des BGH formuliert nun strenge Bedingungen, wenn eine Teilung der Provision erreicht werden soll. Für Immobilienkäufer hat das Urteil weitreichende Folgen. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt