Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat den neuen Beschluss der Regionalversammlung Südhessen für den Bau eines Logistikzentrums von Rewe in Wölfersheim in der nördlichen Wetterau als rechtswidrig verworfen. Demnach darf die Einzelhandelsgruppe ihren als Ersatz für das Großlager in Rosbach gedachten Neubau vorerst nicht hochziehen lassen. Die Richter ließen zwar die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Sie wiesen aber einen Ausweg: die Überarbeitung des Regionalplans für Südhessen einschließlich der Wetterau. Mit dem neuen Beschluss vom Juni wollte die Regionalversammlung den Weg für den vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) angegriffenen Neubau ebnen. 2017 stimmte das Gremium erstmals für eine sogenannte Zielabweichung vom Regionalplan.Rewe will in Wölfersheim unweit der A 45 rund 30 Hektar bebauen. Die infrage kommenden Flächen sind aber im Regionalplan für Landwirtschaft und Sport ausgewiesen, von Gewerbe dieser Größe ist dort nicht die Rede. Dem neuen Beschluss der Regionalversammlung ging eine Umweltvorprüfung des Darmstädter Regierungspräsidiums voraus. Demnach stehen keine Umweltbelange dem Großbauvorhaben entgegen. Voraussichtlich könnten erhebliche Auswirkungen auf die Natur ausgeschlossen werden. Das sieht der BUND anders, er hält die Zielabweichung für nicht vertretbar.BUND Wetterau: Bau von Großlager in Wölfersheim hinfälligDie Richter folgten der Sichtweise der Umweltschützer. In der mündlichen Urteilsbegründung führten sie aus, das beklagte Land habe zu Unrecht das Zielabweichungsverfahren gewählt. Eine Zielabweichung sei nur dann in Ordnung, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar sei und die Grundzüge der Planung nicht berührt würden. Letzteres sei vorliegend jedoch der Fall. Der Regionalplan lege fest, wo Gewerbe und Industrie angesiedelt werden dürften. Die Fläche in Wölfersheim zähle nicht dazu. Deshalb berühre der neue Beschluss pro Rewe die Grundzüge des Regionalplans.Aus Sicht des Vorsitzenden des BUND Wetterau, Werner Neumann, ist der geplante Neubau vor diesem Hintergrund hinfällig. Das Vorhaben sei „tot“, meinte er im Gespräch mit der F.A.Z. und sagte, das Urteil stärke gleichzeitig die Regionalplanung. Es sei auch ein Fingerzeig mit Blick auf geplante Rechenzentren und andere Großbauvorhaben auf wertvollen Böden. Der BUND-Landesvorsitzende Jörg Nitsch sagte: „Wer von den Zielen eines Regionalplans abweichen will, muss die Auswirkungen auf Umwelt und Natur sorgfältig prüfen. Damit stärkt der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Verbindlichkeit der Regionalplanung und bestätigt, dass der Schutz von Natur und Landschaft bei Abweichungen keine Belanglosigkeit ist.“Der Anwalt der Gemeinde Wölfersheim äußerte sich ernüchtert von dem Urteil. Es frustrierend, sich seit neun Jahren mit dem BUND vor Gericht über Formalien zu streiten. Es gehe um die Zielabweichung oder Änderung des Regionalplans. „Wir streiten nicht darüber, ob der Standort geeignet ist“, sagt der Jurist. Nach der jüngsten Umweltprüfung seien keine erheblichen Auswirkungen des Großlager auf die Umwelt zu erwarten. Besonders bitter sei aus der Sicht von Rewe und Wölfersheim: Die Fortschreibung des Regionalplans sehe das umstrittene Gebiet für Gewerbe vor und nicht mehr vorrangig für Landwirtschaft. Aber diese Fortschreibung ziehe sich hin. Der Standort sei wichtig für die Versorgung der Rewe-Filialen in der Region und schone Ortsdurchfahrten.
VGH: Rewe darf Großlager in Wölfersheim weiter nicht bauen
Seit Jahren will Rewe in der Wetterau ein Logistikzentrum bauen. Die Regionalversammlung Südhessen wollte den Weg mit einem neuen Beschluss ebnen. Nur ist dieses Votum rechtswidrig, wie aus einem Urteil folgt.










