Geht es nach der Regionalversammlung Südhessen, darf die Einzelhandelsgruppe Rewe in der Gemarkung von Wölfersheim ein großes Logistikzentrum bauen. Die für die übergeordnete Bauleitplanung zuständige Versammlung hat am Freitag in Frankfurt mehrheitlich für den Antrag gestimmt, Wölfersheim die Abweichung vom 2010 festgeschriebenen regionalen Flächennutzungsplan zu erlauben. In dem auch Regionalplan Südhessen genannten Werk ist die für Rewe ausgesuchte Fläche in Sichtweite der Autobahn 45 noch für Landwirtschaft und Sport vorgesehen. Von Gewerbe ist dagegen bisher nicht die Rede. Eine Abweichung würde aber den Bau des Logistikzentrums ermöglichen.Die Regionalversammlung hatte sich schon vor neun Jahren für einen solchen Schritt ausgesprochen. Dieser Beschluss rief aber den Widerspruch des Bundes für Umwelt- und Naturschutz in der Wetterau hervor. Die Naturschützer um ihren Vorsitzenden Werner Neumann zogen vor Gericht. Sie sahen die Belange des Natur- und Artenschutzes nicht genügend berücksichtigt. Andere Gegner wettern gegen den Verbrauch bester Ackerböden, wie es sie hierzulande außer in der Wetterau nur noch in der Gegend um Hildesheim und in der Magdeburger Börde gibt.Bundesverwaltungsgericht brachte Rewe und BUND keine KlarheitSeit Jahren beschäftigt der Rechtsstreit die Gerichte. Es geht zwischen dem Verwaltungsgericht Gießen und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof hin und her. Im Herbst 2023 befasste sich sogar das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall. Allerdings erbrachte der Richterspruch nicht die von den Streitparteien erhoffte Klarheit. Die Richter befanden zwar grundsätzlich, eine anerkannte Umweltvereinigung wie der BUND könne gegen die Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan klagen. Doch sie sagten zudem, es könne nicht beurteilt werden, ob die Naturschützer in der Sache an sich klagen dürften. Denn der Verwaltungsgerichtshof habe nicht ermittelt, ob für den Bau des Logistikzentrums statt einer Zielabweichung eine Änderung des Regionalplans notwendig gewesen wäre. Der Plan hätte geändert werden müssen, wenn erhebliche Folgen des Zentrums für die Umwelt nicht hätten ausgeschlossen werden können. In diesem Fall wäre der Verband klagebefugt, so das Leipziger Gericht.Ihren neuen Beschluss verbindet die Regionalversammlung mit einer Reihe von Auflagen für Rewe. Dies betrifft den Umgang mit Regenwasser und den Vogelschutz an den Gebäuden ebenso wie das Verhältnis des Gewerbegebiets zu einem nahen Vogelschutzgebiet. Es sei das einzige hessische Brutgebiet von Sumpfohreule, Uferschnepfe, Spießente und Rothalstaucher und beherberge eine Vielzahl anderer Vogelarten wie Zwergdommel, Wachtelkönig, Wasserralle und Tüpfelsumpfhuhn.Rewe will sein Logistikzentrum auf einer Fläche von etwa 30 Hektar bauen, das entspricht umgerechnet gut 35 Fußballplätzen. Die Handelsgruppe will mit dem Neubau in der nördlichen Wetterau ihr als zu klein erachtetes Großlager in Rosbach ersetzen.