Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgefordert, bei den Plänen der Bundesregierung für sogenannte Rückkehrzentren außerhalb der EU strenge menschenrechtliche Vorgaben einzuhalten. Ein entsprechender Brief wurde am Donnerstag in Straßburg veröffentlicht. Neben Deutschland richtete O'Flaherty gleichlautende Schreiben auch an die Regierungen von Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden.

Die fünf Staaten treiben unter deutscher Federführung die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten voran. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hatten Deutschland und die Niederlande am 22. Januar 2026 am Rande eines EU-Innenministertreffens in Nikosia mit Österreich, Dänemark und Griechenland eine Arbeitsgruppe zu „innovativen Drittstaatenmodellen“ gegründet. Bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2026 wurde der Prozess mit EU-Migrationskommissar Magnus Brunner vertieft.

Vier Leitplanken für Berlin

O'Flaherty schlägt in seinem Schreiben an Dobrindt vier Vorgaben vor, die sich am Völkerrecht orientieren. Vor der Einrichtung solcher Zentren müsse eine umfassende Prüfung möglicher Menschenrechtsrisiken erfolgen. Zudem seien eine unabhängige und dauerhafte Überwachung, rechtlich bindende Abkommen mit einklagbaren Menschenrechtsklauseln sowie die Möglichkeit parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle notwendig.