Die Schufa hält „historische Daten“ zu Testzwecken vor, obwohl diese nach dem in der DSGVO verankerten „Recht auf Vergessenwerden“ längst hätten gelöscht werden müssen. Es hagelt Kritik von Daten- und Verbraucherschützern. Zumal die Schufa selbst bei Auskunftsersuchen nicht verrät, ob der Bürger in dieser Schattendatenbank steckt. In den USA wird Meta Platforms von gekündigten Ex-Mitarbeitern verklagt, weil diese im Krankenstand keine KI-Tokens verbraucht haben. Das habe zu schlechter KI-Bewertung und dem Verlust des Arbeitsplatzes geführt. Meta bestreitet KI-basierte Kündigungen, Manager hätten dies entschieden. In Südafrika, dem Heimatland von Elon Musk, wird dessen Satelliten-Internet Starlink nicht angeboten, da ihm die behördlichen Anforderungen zu streng sind. Das macht sich Amazon zunutze und setzt für den Starlink-Konkurrenten Leo auf örtliche Partner. So geht Business in Südafrika – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Die Schufa verfügt neben ihrer eigentlichen Datenbank mit Bonitätsangaben von Verbrauchern offenbar noch über eine Schattendatenbank. Diese umfasst ebenfalls Millionen Kundendaten, aber diese hätten aufgrund der rechtlichen Löschpflichten längst aus dem Bestand entfernt werden müssen. Die Schufa selbst bestätigt das Vorhalten dieser „historischen Daten“, nutzt diese nach eigenen Angaben aber nur zu Testzwecken. Neben der Frage zur Rechtmäßigkeit dieser Schattendatenbank, kommt massive Kritik von Daten- und Verbraucherschützern auf. Denn die Schufa verschweigt selbst auf Anfrage der Verbraucher, ob Kundendaten in dieser Schattendatenbank gehalten werden, da diese für die Bürger nicht relevant seien: Schufa speichert veraltete Daten von Millionen Verbrauchern in Schattendatenbank.












