Der Satz „Es wird keine Wahl geben“, mit dem Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) bei „Markus Lanz“ letzte Woche aufhorchen ließ, verdient es, ernst genommen zu werden – gerade weil er verfassungsrechtlich zutrifft. „Ich bin sicher, es wird erst mal gar keine Wahl geben“, erklärte er mit Blick auf den Fall, dass sich nach dem 6. September „aus der Mitte“ keine Mehrheit findet. Er bliebe dann, unabhängig vom Ausgang der Wahl, im Amt. Rechtlich ist das möglich. Demokratisch ist es ein Offenbarungseid.

Vertrauen ist Leihgabe, nicht Besitz

Denn eine Demokratie kennt nur einen einzigen Kredit, von dem ein Politiker zehrt: das Vertrauen der Wähler. Alles andere – das Amt, die Staatskanzlei, der Titel des „Landesvaters“ – ist nicht Besitz, sondern Leihgabe. Macht wird auf Zeit vergeben, und sie wird an Bedingungen vergeben: dass der Amtsinhaber kontrolliert wird, dass er sich der Wiederwahl stellt, und dass die Bürger vor ihrem Missbrauch geschützt bleiben. Wer dieses Verhältnis umkehrt und das Amt behandelt, als gehöre es ihm, verwechselt die Rolle des Beauftragten mit der des Eigentümers.

Das wiegt umso schwerer, als der erste Mann eines Landes eine besondere Aufgabe trägt. Er ist mit seinem Amtseid darauf verpflichtet, Verfassung und Recht zu wahren und zu verteidigen – also die Rechte aller zu schützen, allen voran die Grundrechte, die jedem Menschen von Geburt an und unverlierbar innewohnen. Genau das ist der Kern seines Amtes: nicht Herrschaft, sondern Schutz. Ein solches Amt verlangt integre Personen, die ein hohes Maß an Vertrauen genießen – denn nur wer selbst glaubwürdig für die Regeln einsteht, kann sie für andere verteidigen. Wer aber ankündigt, notfalls auch gegen das Votum der Bürger im Amt zu bleiben, beschädigt genau jenes Vertrauen, das die Grundlage dieses Schutzauftrags ist.