Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze will die Magdeburger Staatskanzlei nicht verlassen. Am Dienstagabend wurde der Christdemokrat von Markus Lanz gefragt, ob er sich nach der Landtagswahl am 6. September auch mit Stimmen von AfD oder Linkspartei zum Ministerpräsidenten wählen ließe. Der Christdemokrat antwortete nicht einfach mit Nein. Sondern erklärt im Zweiten Deutschen Fernsehen: „Ich bin sicher, es wird erst mal gar keine Wahl geben.“ Man muss diesen Satz einen Moment stehen lassen. Der Landesvater verkündet, er bleibe, wenn „es aus der Mitte keine Mehrheit gibt“, also unabhängig vom Ausgang der Landtagswahl, Ministerpräsident.

Auf Nachfrage von Lanz sagte Schulze es noch einmal: „Es würde keine Wahl geben, Herr Lanz.“ Und dann: In Sachsen-Anhalt sei nicht vorgeschrieben, dass es bei fehlender Einigung überhaupt eine Wahl zum Ministerpräsidenten geben müsse. Das ist juristisch korrekt. Politisch ist es verheerend.

Die Staatskanzlei darf nicht leer sein

Die Landesverfassung schreibt vor, was passiert, wenn Wahlgänge scheitern. Sie schreibt aber nicht ausdrücklich vor, bis wann der erste Wahlgang stattfinden muss. Wird gar keine Ministerpräsidentenwahl angesetzt, beginnt der Mechanismus also nicht. Die bisherige Regierung würde geschäftsführend im Amt bleiben. Und weil Schulze seit Januar 2026 bereits Ministerpräsident ist, wäre er es, der weiterregiert. Ein Nebeneffekt dieser außerplanmäßigen Staffelübergabe. Selbst Minister von Parteien, die womöglich aus dem Landtag fliegen (wie die FDP), könnten ihre Ressorts weiterführen, solange kein Nachfolger übernimmt.