Quelle: dpa Berlin/Brandenburg
15. Juli 2026, 15:15 Uhr
Ein 51-Jähriger, der gezielt sexuelle Kontakte mit Minderjährigen über das Internet aufnahm, wurde in Berlin verurteilt. (Symbolbild)
© Jens Kalaene/dpa
In einem Fall von sogenanntem Cybergrooming ist ein 51-jähriger Mann in Berlin zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten unter anderem des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind sowie des Erwerbs, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig. Unter Cybergrooming wird die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet verstanden.






