Das jüngste Opfer war erst acht Jahre alt. Der 32 Jahre alte Mann, der sich seit Montag vor dem Landgericht Heidelberg verantworten muss, soll es auf pornographische Bilder von Kindern abgesehen haben. Laut der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe suchte er den Kontakt zu ihnen über Messengerdienste und gab sich dabei als Jugendlicher aus, um eine „emotionale Verbundenheit“ herzustellen.So geht es zumindest aus Mitteilungen des Gerichts und der Ankläger zu dem Fall hervor. Demnach forderte der Mann seine jungen Chatpartnerinnen im Alter von acht bis 13 Jahren dazu auf, ihm selbst erstellte pornographische Inhalte zu senden, und schickte den Mädchen auch Material von sich selbst. In 21 Fällen hatte er Erfolg, einmal blieb es bei einem Versuch.Der Angeklagte ist ein unauffälliger Typ, nicht besonders groß, dunkle Haare, zerknittertes blaues Hemd. Er sieht jünger aus als 32 Jahre. Sein Verteidiger zeigt ihm, wie er sich eine Aktenmappe vor sein Gesicht halten muss, während Pressevertreter den Saal fotografieren. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf Herstellen kinderpornographischer Inhalte in mittelbarer Täterschaft und sexueller Missbrauch von Kindern. Außerdem soll er 2021 in einer Toilettenkabine eines Krankenhauses sowie in Umkleideräumen eines Fitnessstudios im Rhein-Neckar-Kreis Kameras installiert haben.Viel mehr erfährt die Öffentlichkeit an diesem Tag nicht. Noch vor der Anklageverlesung schließt die Kammer sie auf Antrag der Verteidigung von der Verhandlung aus, mit Verweis auf die Intimsphäre des Angeklagten sowie der sehr jungen Opfer. Beides überwiege das öffentliche Interesse.Cybergrooming wird nur selten zur Anzeige gebrachtDabei sollte das öffentliche Interesse wenn nicht am Einzelfall, dann zumindest am Phänomen dahinter groß sein. Von Cybergrooming spricht man, wenn Kinder im Netz aufgefordert werden, intime Aufnahmen von sich anzufertigen und zu verschicken. 3457 Fälle von „sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt“ erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, knapp tausend Fälle mehr als im Vorjahr. Experten gehen davon aus, dass das Dunkelfeld noch sehr viel größer ist.Laut einer Studie der Landesanstalt für Medien aus dem Jahr 2025 haben 24 Prozent der Acht- bis Siebzehnjährigen schon Erfahrungen mit verschiedenen Formen des Cybergroomings gemacht: Erwachsene forderten sie etwa auf, Bilder zu schicken oder sich vor einer Kamera auszuziehen, sie gaben sich als Fotografen oder Modelagenten aus, die sie treffen wollten, um Fotos zu machen, oder schickten ihnen pornographische Inhalte.Trotzdem kommen die Fälle nur selten ans Licht, die Anzeigebereitschaft ist gering. Scham spielt eine große Rolle. Im Fall des Zweiunddreißigjährigen, der in Heidelberg vor Gericht steht, hatte es nur zwei Anzeigen gegeben: Eine brachte die Ermittlungen ins Rollen, die zweite wurde währenddessen gestellt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe auf Anfrage mitteilt.„Es erfordert kein auffälliges Onlineverhalten der Opfer“Wie schnell Kinder zu Opfern werden können, zeigten im vergangenen Herbst Ermittlungen des Cybercrime-Zentrums und des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg. Drei Mitarbeiterinnen legten sich unter anderem auf Instagram und Snapchat sogenannte Scheinkind-Profile an und posteten öffentlich einsehbare Beiträge. In den folgenden Tagen bekamen sie zahlreiche Freundschaftsanfragen, bei einem Snapchat-Profil waren es 170 in einer einzigen Nacht. Darunter seien auch viele harmlose Chatkontakte gewesen, sagt Mirko Heim, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, an der das Cybercrime-Zentrum angesiedelt ist. Aber eben auch mehrere Versuche von Cybergrooming. Zehn Tatverdächtige zwischen 19 und 47 Jahren konnten die Beamtinnen ermitteln.„Es erfordert kein auffälliges Onlineverhalten der Opfer, um in das Visier von potentiellen Sexualstraftätern zu gelangen“, fasst Heim zusammen. Eltern sollten deshalb mit ihrem Kind gemeinsam geeignete Internetangebote auswählen und das korrekte Alter des Kindes bei der Nutzung angeben, damit die Sicherheitsfunktionen der Plattformen greifen. Aus dem Profil sollte das Alter nicht hervorgehen. Und sie sollten Kinder ermutigen, sich jederzeit vertrauensvoll an Erwachsene oder anonyme Hilfsangebote wie „frag Zebra“ oder die „Nummer gegen Kummer“ zu wenden.