Liebe Wessi-Kollegen,
ach, was für eine Freude, Euch wieder in Höchstform zu erleben. Kaum hat in Dessau-Roßlau Uwe Steimle die ersten Takte von „Auferstanden aus Ruinen“ angestimmt, Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund haben mitgesungen und das Publikum ist eingestiegen, schon bricht in euren Redaktionsstuben kollektive Panik aus. Als wäre die Mauer gerade wieder hochgezogen worden und die DDR heimlich reaktiviert. Die übliche Choreografie: Entsetzen, moralischer Zeigefinger, Schlagzeile mit drei Ausrufezeichen – alles wie bestellt und nicht abgeholt. Herzlichen Glückwunsch zur Reflexleistung, das Timing ist wie immer tadellos.
Nur eine kleine, aber wichtige Geschichtsstunde für zwischendurch (kostenlos, versprochen, und ohne Oberlehrer-Ton). Surprise: Die Hymne von Johannes R. Becher durfte in der DDR ab den frühen Sechzigerjahren nicht mehr offiziell gesungen werden. Der Text wurde aus Schulbüchern entfernt und bei offiziellen Anlässen oder im Fernsehen wurde die Hymne nur noch als Instrumentalversion dargeboten. Den SED-Genossen in Ost-Berlin war die Zeile „Deutschland, einig Vaterland“ zu sehr Einheit, zu sehr Zukunft. Wer es trotzdem anstimmte, machte sich verdächtig. Zum Mitschreiben: Das Lied wurde also nicht von irgendwelchen mega-aufgeklärten Westdeutschen verboten, sondern von den DDR-Machthabern in die Mottenkiste verbannt.










