Eine junge Afghanin klagt in Hamburg erfolgreich gegen ihre Abschiebung nach Griechenland. Andere Betroffene könnten von dieser Entscheidung profitieren.

Hat entschieden, dass eine Frau aus Afghanistan nicht nach Griechenland abgeschoben wird: Verwaltungsgericht Hamburg

Christian Charisius/dpa

Der Saal, in dem die Kammer 22 des Hamburger Verwaltungsgerichts tagt, wirkt nüchtern. Blauer Teppichboden, weiße Wände, eine Fensterfront. Hier soll es heute um eine Grundsatzentscheidung für Asylverfahren in Hamburg gehen: Dürfen geflüchtete Frauen, die einen Schutzstatus in Griechenland haben, dorthin abgeschoben werden? Dahinter steht die Frage, ob geflüchtete Frauen in Griechenland besonders gefährdet sind. Die Kammer 22 hat den Fall von Elif J. ausgewählt, um zu entscheiden, wie zukünftig in ähnlichen Fällen verfahren wird. Die Entscheidung könnte weitreichend sein, weil auch Personen mit Schutzstatus in EU-Staaten mit vergleichbaren Rahmenbedingungen betroffen sein könnten.

Dass der Urteilsspruch vom vergangegen Mittwoch ein Grund zur Freude sein würde, schien Elif J. nicht zu erwarten. Nachdem Mutter und Ehemann gebeten worden waren, den Gerichtssaal zu verlassen, damit sie bei Bedarf angehört werden können, wirkte die 19-jährige Klägerin verloren zwischen Anwalt und Übersetzerin. Mit leiser Stimme beantwortete sie die Fragen der Rich­te­r*in­nen nach dem Aufenthalt der Familie in Griechenland und ihren Erinnerungen an Afghanistan. Wie sie von der Verwundung ihres Vaters, der dort Soldat war, erfahren habe, will das Gericht wissen, oder ob sie während des jahrelangen Wartens in der Türkei Arbeitserfahrung gesammelt habe. Am Ende entscheidet das Hamburger Verwaltungsgericht, dass die junge Frau in Deutschland bleiben darf.