Berliner CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers will Sozialhilfeempfänger die Stadt reinigen lassen«Wer staatliche Leistungen erhält und arbeiten kann, sollte der Gemeinschaft auch etwas zurückgeben»: Bei der anstehenden Berliner Abgeordnetenhauswahl ist die Verwahrlosung der Stadt ein wichtiges Thema. Der CDU-Spitzenmann plant einen arbeitsmarktpolitischen Vorstoss.14.07.2026, 16.30 Uhr3 LeseminutenÜberquellender Müllcontainer in Berlin.Sabine Gudath / ImagoWer durch Berlin läuft, ist manchmal erschrocken über den vielen Abfall in der Stadt. In manchen Vierteln türmt sich an den Strassenrändern der Sperrmüll, auch Parks und Grünanlagen sind oft verschmutzt. Zugleich sucht die Politik nach Wegen, Grundsicherungsempfänger wieder stärker an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Der neue Spitzenkandidat der Berliner CDU, Stefan Evers, plant nun, die beiden Probleme gleichzeitig anzugehen: Er will Leistungsempfänger dazu verpflichten, den Abfall wegzuräumen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.«Berlin war nie steril. Aber die zunehmende Vermüllung ist inakzeptabel», sagte Evers in einem Interview mit der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Allein mit Bussgeldern und mehr Personal lasse sich das Problem nicht beheben. Evers schlägt daher vor: «Ich finde, wer staatliche Leistungen erhält und arbeiten kann, sollte der Gemeinschaft auch etwas zurückgeben – zum Beispiel, indem er dabei hilft, Berlin sauber zu halten.»Evers war am Montag zum neuen Spitzenmann der Berliner CDU gewählt worden. Der bisherige Kandidat, der Regierende Bürgermeister Kai Wegner, hatte zuvor erklärt, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September nicht mehr anzutreten. Ihm waren unwahre Aussagen im Zusammenhang mit seinem Krisenmanagement während des grossen Stromausfalls im Januar zum Verhängnis geworden.Nordhausen: Viele Jugendliche brachen Arbeitsmassnahme abNeu ist diese Idee einer Arbeitspflicht nicht. 2024 beschloss der thüringische Landkreis Saale-Orla als erster in Deutschland, eine solche Massnahme für Asylbewerber einzuführen. Flüchtlinge müssen seitdem Rasen mähen, Hecken schneiden oder putzen. Wer sich weigert, dem werden die staatlichen Bezüge gekürzt. Inzwischen sind weitere Landkreise dem Beispiel gefolgt oder diskutieren über ähnliche Projekte.Der CDU-Landrat Christian Herrgott, der die Massnahme im Saale-Orla-Kreis eingeführt hat, zeigte sich knapp ein Jahr später zufrieden. Von etwa 230 Asylbewerbern, die der Arbeit zugewiesen worden seien, hätten 90 auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, sagte er Ende 2025 der NZZ.Ein ähnliches Projekt gibt es seit November 2025 im thüringischen Landkreis Nordhausen. Dort werden Arbeitslose unter 25 Jahren, die die Grundsicherung beziehen und keiner Ausbildung nachgehen, zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet.Dort ist aber bis anhin die Mitwirkung ein Problem: 70 Kandidaten seien für das Projekt vorgesehen gewesen, sagte der SPD-Landrat Matthias Jendricke im Mai dieses Jahres. Bei etwa 40 von ihnen habe die Massnahme wegen mangelnder Teilnahme abgebrochen werden müssen. Personen, die sich weigern, werden inzwischen von Sozialarbeitern und Mitarbeitern des Ordnungsamts aufgesucht.Berlin verpflichtet nur wenige Arbeitslose zu Ein-Euro-JobsTatsächlich haben die Jobcenter schon jetzt die Möglichkeit, Leistungsbezieher zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten zu verpflichten. Dabei verrichten Arbeitslose im Umfang von 15 bis 30 Wochenstunden gemeinnützige Tätigkeiten, etwa in der Parkpflege oder in Sozialeinrichtungen. Dafür erhalten sie eine Entschädigung von ein bis zwei Euro pro Stunde. Wer sich unbegründet verweigert, muss mit einer Kürzung der Leistungen rechnen.«Berlin war nie steril. Aber die zunehmende Vermüllung ist inakzeptabel»: Stefan Evers, Spitzenkandidat der Berliner CDU, im Juli 2026.Bernd Elmenthaler / ImagoEntscheidend ist dabei, dass diese Arbeiten zusätzlich verrichtet werden, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind, wie es im Sozialgesetzbuch heisst. Das bedeutet: Die Jobs dürfen regulär Beschäftigte nicht ersetzen und auch keine Betriebe verdrängen, die normalerweise für die Erledigung der Aufgaben engagiert werden. Es handelt sich auch nicht um eine pauschale Arbeitspflicht; stattdessen entscheiden die Jobcenter von Fall zu Fall, wem sie einen Ein-Euro-Job auferlegen. Massnahmen, die der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt dienen, wie etwa Weiterbildungen, haben ausserdem immer Vorrang.In Berlin machen die Jobcenter von diesen Arbeitsgelegenheiten bis jetzt nur selten Gebrauch. Etwa 8800 Personen wurden im vergangenen Jahr in diese Tätigkeiten vermittelt, wie der «Tagesspiegel» berichtet – bei insgesamt etwa 216 000 Arbeitslosen in der Hauptstadt.Aus einem Ein-Euro-Job wird nur selten eine reguläre BeschäftigungGrundsätzlich sind diese Arbeitsgelegenheiten erlaubt. Zwar wurde schon mehrfach gegen Ein-Euro-Jobs geklagt, und mehrere Gerichte haben die jeweiligen Massnahmen auch schon kassiert. Grund war allerdings immer, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren: So verdrängten die Arbeiten reguläre Jobs, sie waren nicht gemeinnützig oder zu unklar beschrieben.Arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist diese Massnahme aber nicht immer. Eine Studie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass Arbeitsgelegenheiten zwar durchaus positive Effekte haben können. Vor allem Menschen, die länger nicht gearbeitet hätten, könnten dadurch Kontakte knüpfen, mehr Struktur im Alltag gewinnen und sich langsam wieder an einen Arbeitsalltag gewöhnen. Dies könne die Lebenszufriedenheit steigern, heisst es in der Studie. Der Sprung in eine reguläre Beschäftigung gelinge durch die Ein-Euro-Jobs aber nur selten.Passend zum Artikel
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