Die EU beschloss Abschiebezentren in Drittstaaten. Nur: Wo sollen sie entstehen? Eine taz-Recherche zeigt: Länder wie Usbekistan, Uganda oder Senegal werden es wohl nicht.

D rohnen fliegen über dem ehemaligen Luftwaffenstützpunkt von Gjadër, ganz im Norden Albaniens. Am Boden im Einsatz sind 150 Polizeibeamte, in wechselnden Schichten. Sie überwachen 70 Menschen, die in dem von Italien betriebenen Lager untergebracht sind. Ihr Asylantrag in Italien war abgelehnt worden. Doch in ihre Herkunftsländer abschieben, konnten die Behörden sie nicht. Ab Februar kamen sie in das Zentrum in Gjadër – ein Abschiebegefängnis außerhalb der EU, in dem Menschen bis zu 30 Monate, in Ausnahmefällen auch auf unbestimmte Zeit, festgehalten werden können.

Mitte Juni durfte eine Delegation die auf dem verlassenen Militärgelände ab 2023 aufgebaute Einrichtung besuchen. Mit dabei war Flaminia Delle Cese vom International Rescue Committee. Dass EU-Staaten nun Menschen in geschlossene Einrichtungen in Drittstaaten wie Albanien bringen, sei eine „grausame, kostspielige und kontraproduktive Lösung, die den Menschen ihre Würde und ihre grundlegenden Menschenrechte nimmt“, schreibt Delle Cese in einer Stellungnahme. Die Inhaftierten hätten ihr von psychischen Problemen berichtet, die nicht angemessen behandelt würden. Handys seien ihnen abgenommen worden. Der Zugang zu Informationen sei eingeschränkt, Kontakt zu Angehörigen kaum möglich. Ein Mann habe seit seiner Ankunft nicht mehr mit seinem vierjährigen Sohn sprechen können.