2025 hatten 3867 Menschen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Im Jahr 2011, dem Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht, wurden laut RND 4348 Anträge gezählt.Parallel dazu gibt es auch eine Reihe von Menschen, die ihre bereits erfolgte Kriegsdienstverweigerung widerrufen. Wie die »Neue Osnabrücker Zeitung« berichtet, sei das im vergangenen Jahr 781 Mal der Fall gewesen, im ersten Quartal dieses Jahres bereits 233 Mal.

Hintergrund für den Anstieg der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung dürfte die angespannte Sicherheitslage sein. Der Kriegsdienst mit der Waffe kann in Deutschland aus Gewissensgründen verweigert werden. Die Begründung muss in einem ausführlichen und persönlich verfassten Schreiben dargelegt werden.

Sollten die Zielkorridore für den Aufwuchs der Bundeswehr verfehlt werden, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden. In diesem Fall würden junge Männer wieder zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden.Die Wehrpflicht ist zwar seit 2011 ausgesetzt, bleibt aber weiter im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung bleibt das Grundrecht bestehen, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.