Das Land Mecklenburg-Vorpommern will das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Öffnungszeitenverordnung nicht so einfach hinnehmen und hat kurz vor Toresschluss Rechtsmittel dagegen eingelegt. Gerade noch fristgerecht, denn an diesem Freitag ist die Möglichkeit für die Nichtzulassungsbeschwerde abgelaufen. Eine Revision war nicht möglich, diese Option kassierte das OVG bereits in seinem Urteil. Das Wirtschaftsministerium sieht jedenfalls gute Gründe dafür, weiter für die Bäderregelung juristisch zu streiten.
Bäderregelung auf der Kippe: MV kämpft weiter um verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Der juristische Streit um Sonderöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommerns geht in die nächste Runde. Das Land reichte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.








