Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern

10. Juli 2026, 15:41 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hatte die in MV geltende Regelung für unwirksam erklärt - noch läuft die Regelung aber weiter. (Symbolbild)

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Nach der Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG) im Streit um Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in Urlaubsorten setzt Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung auf den Rechtsweg. Vorrangiges Ziel sei es, eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte (SPD) bei einem Pressegespräch. Man wolle «dann natürlich auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich das Revisionsverfahren durchstehen und dann entsprechend Erfolg haben».