Nach dem Tod eines Mädchens und eines Schulbegleiters in Hürth hat das Landgericht Köln am Freitag einen 21 Jahre alten Mann zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss der Unfallfahrer den Hinterbliebenen mehr als 195.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.Nach Überzeugung des Gerichts war der Deutsche vor gut einem Jahr in Hürth mit einer Geschwindigkeit von bis zu 57 Kilometern an einer Kreuzung auf eine Schülergruppe zugefahren, obwohl die Ampel für ihn bereits vier Sekunden Rot gezeigt hatte. Dabei erfasste das Fahrzeug des Mannes das zehn Jahre alte Mädchen und den 25 Jahre alten Schulbegleiter. Beide starben an ihren schweren Verletzungen.Der Unfallfahrer hatte in dem Prozess über seinen Verteidiger mitteilen lassen, er sei auf eine Gelb zeigende Ampel zugefahren. Um die Kreuzung noch rechtzeitig queren zu können, habe er Gas gegeben und dabei nach links gesehen, um möglichen von dort kommenden Verkehr rechtzeitig zu erkennen.Als er dann wieder nach vorn geschaut habe, sei plötzlich die Schülergruppe da gewesen. Eine Kollision habe er nicht mehr verhindern können. Der Angeklagte blieb bei dieser Version, auch nachdem ihn der Vorsitzende Richter dazu aufgefordert hat, seine offensichtlich unzutreffende Aussage nicht zuletzt mit Blick auf die am Prozess teilnehmenden Angehörigen zu überdenken.In der Urteilsbegründung wies der Richter am Freitag darauf hin, dass die Warnwesten tragenden Kinder klar zu sehen gewesen seien. Einen Tötungsvorsatz sah die Kammer nicht. Mit dem Strafmaß folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft.