Selbst Staatsanwaltschaft forderte FreispruchEine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro, in Summe 24.000 Euro, behielt sich der Richter vor. Dafür gilt eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Theile wies zudem an, dass Clemens binnen eines Jahres an einem mindestens 20-stündigen Verkehrsunterricht teilnimmt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten unisono Freispruch beantragt, ein seltener Vorgang. Beide planen, das Urteil anzufechten.
Clemens hatte den Tempoverstoß eingeräumt und bedauert. Die anderen Vorwürfe bestritt er. »Für mein Verhalten habe ich die Verantwortung übernommen. Ich habe von Anfang an meinen Respekt vor dem Gericht und unserem Rechtsstaat betont«, sagte er im Anschluss. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Urteils. »Deshalb werde ich Berufung einlegen.«Clemens war im September 2023 in einer Tempo-30-Zone an einem Altenheim in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit 81 Kilometer pro Stunde geblitzt worden. Zu dieser Zeit arbeitete er noch als Leiter der sächsischen Landesvertretung in Berlin. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 560 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot hatte er zunächst Einspruch eingelegt.
Richter räumt umstrittenes Vorgehen einDas Amtsgericht Weißwasser leitet das ursprüngliche Bußgeldverfahren in eine Strafsache über, nachdem es Kenntnis davon erlangt hatte, dass Clemens wiederholt als Temposünder aufgefallen war. Der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs betraf den Umstand, dass Clemens’ Fahrzeug ein sogenanntes Tarnkennzeichen hatte. Es wird verwendet, um Vandalismus etwa an Fahrzeugen der Staatskanzlei zu vermeiden.









