Margarete Koppers hat dem Sender RBB kurz vor ihrem Abschied in den Ruhestand ein Interview gegeben. Das klang mitunter nach Reformwillen, entpuppte sich bei näherer Betrachtung indes als resignative Erschöpfung angesichts der Zustände in ihrer Behörde.

Man schafft es nicht mehr

Andere Länder, sagte Berlins scheidende Generalstaatsanwältin, könnten ihre Ressourcen besser steuern, weil sie „nicht von Gesetzes wegen gehalten sind, jede noch so belanglose Straftat gleichermaßen zu verfolgen wie Schwerkriminalität“. Mit anderen Worten: Das Legalitätsprinzip, das die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung jedes Anfangsverdachts verpflichtet, gehöre gelockert.

Die Niederlande, Frankreich, Belgien und Dänemark kommen ohne diesen strengen Verfolgungszwang aus, ohne dass der Rechtsstaat dort gleich ins Wanken gerät. Ob Deutschland an dieser Stelle nachziehen sollte, ist eine Debatte, die man durchaus führen könnte, wenn sie einen anderen Grund hätte und nicht den, den Koppers anführt: Überlastung.

Die 64-Jährige liefert kein Argument gegen das Prinzip, sondern eines gegen die eigene Behörde: Man schaffe es einfach nicht mehr. Aber da, wo der Rechtsstaat seine Regeln daran ausrichtet, was ein überlasteter Apparat gerade noch zu erledigen vermag, wird er zu einem überdimensionierten Verwaltungsapparat, der seine Pflichten diametral zu seinen wachsenden Aktenbergen abbaut.