Die „Staatsmodernisierung“ ist ein erklärtes Ziel der schwarz-roten Regierungskoalition. Nun macht sie einen Fortschritt, der vielen Eltern einen greifbaren Vorteil bringen soll: Sie müssen das ihnen zustehende Kindergeld nicht mehr beantragen, wenn ihr Kind zur Welt gekommen ist. Es fließt dann ganz automatisch auf ihr Konto. So sieht es das Gesetz zur Einführung des „antragslosen“ Kindergelds vor, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat.Das neue Verfahren soll im März stufenweise anlaufen. Im ersten Schritt profitieren Familien, deren Neugeborenes schon ein „kindergeldberechtigtes“ Geschwisterkind hat. Denn dann hat die dafür zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) schon alle für die Bewilligung und Auszahlung nötigen Informationen vorliegen. Neben der Grundinformation, dass ein Kind geboren wurde, braucht es dafür nicht zuletzt eine verifizierte Bankverbindung.Beschränkung auf Standardfälle, um Fehlzahlungen zu vermeidenIn einer zweiten Stufe soll das automatische Verfahren dann im Herbst auch auf Kindergeld für Erstgeborene ausgeweitet werden – soweit die Behörden die Bankverbindung kennen. Allerdings können nicht alle Familien davon profitieren. Eine Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil im Inland wohnt und sozialversicherungspflichtig arbeitet. Zwar ist beides keine zwingende Bedingung für den Bezug von Kindergeld. Aber die Beschränkung auf solche Standardfälle soll Fehlzahlungen verhindern.„Ein Antragsverzicht in allen Geburtsfällen birgt das Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass Rückforderungen durchgängig eintreibbar wären“, heißt in der Gesetzesbegründung. „Der damit verbundene fiskalische Schaden ist zwingend zu vermeiden.“Eine Vorstufe der automatischen Auszahlung praktiziert die Familienkasse schon seit einiger Zeit. Sobald ihr die Geburt eines Kindes auf dem Amtsweg gemeldet wird, schickt sie den Eltern ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, über den sie einen für sie vorbereiteten digitalen Kindergeldantrag aufrufen können. Für das neue Verfahren war nun indes auch noch zu regeln, welcher Elternteil das Geld künftig automatisch erhalten soll. Nach dem Willen der Koalition soll dies die Mutter sein, falls die Eltern keine andere Information hinterlegen.Die Vorstufe der automatischen Auszahlung hat schon begonnenIn der Familienkasse läuft unterdessen gerade schon eine Art Probelauf der Automatisierung an, wie Vanessa Ahuja erläutert, die im BA-Vorstand für die Familienkasse zuständig ist: In Standardfällen werden die eingereichten Anträge nicht mehr von menschlichen Sachbearbeitern geprüft, sondern rein digital. Mit dem neuen Gesetz setzt sich insofern die letzte Ausbaustufe in Gang, mit der dieses Verfahren auch ohne Antrag beginnen kann.„Mit dem antragslosen Kindergeld bauen wir Bürokratie spürbar ab und entlasten Familien in den ersten Wochen nach der Geburt“, lobte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König, den Gesetzesbeschluss. Und sie rief dazu auf, die Bankverbindung auch schon vor der Geburt ans Bundeszentralamt für Steuern zu melden, damit sie im Bedarfsfall dort bereitliegt.Auch unabhängig vom Kindergeld ruft die Finanzverwaltung dazu auf, die Bankverbindung dort zu hinterlegen. Sollte die Bundesregierung eines Tages mit dem sogenannten Direktzahlungsmechanismus Geld an die Bürger überweisen wollen, ob Klimageld oder Krisenhilfen, braucht sie auch dafür die Bankdaten.Wie schnell das Geld fließt, hängt vom örtlichen Meldeamt abWie schnell das automatische Kindergeld bei den Empfängern ankommt, hängt auch noch von Umständen ganz am Anfang der Verfahrenskette ab, für die der Bund nicht zuständig ist. Denn erst einmal muss die Information über die Geburt eines Kindes zum kommunalen Standesamt und von dort zum Bundeszentralamt kommen, das dann eine lebenslange Steuer-Identifikationsnummer für das Kind vergibt.Häufig melden die Krankenhäuser die Geburt ohne weiteres Zutun der Eltern ans Standesamt. Sonst müssen sie diesen ersten Schritt übernehmen. Und danach hängt es auch noch vom Arbeitstempo der Standesämter ab – das sich stark unterscheiden kann, wie eine Übersicht der Bundesagentur zeigt.Im Bundesdurchschnitt werden demnach 40 Prozent der Geburten binnen zwei Wochen ans Bundeszentralamt gemeldet, binnen eines Monats sind gut drei Viertel der Meldungen dort angekommen. Vor allem in den Stadtstaaten dauert es aber oft länger. Hamburg und Bremen brauchen der Übersicht zufolge in 40 Prozent der Fälle mehr als einen Monat dafür. Berlin meldete zuletzt sogar fast 60 Prozent der Geburten mit mehr als einem Monat Verzögerung ans Bundesamt.Das Kindergeld beträgt derzeit 259 Euro im Monat. Die jüngsten Koalitionsbeschlüsse sehen vor, es bis 2028 auf 272 Euro zu erhöhen. Insgesamt zahlte die Familienkasse im vergangenen Jahr 55 Milliarden Euro Kindergeld für 17,6 Millionen Kinder und Jugendliche aus.