Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

9. Juli 2026, 10:51 Uhr

Die Öffentlichkeit muss beim Prozess erst einmal draußen bleiben.

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Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Landgericht Hamburg die Öffentlichkeit für die Befragung eines Zeugen vorübergehend ausgeschlossen. Das geschehe zum Schutz des 35-Jährigen, weil ein Verteidiger Fragen zu sehr persönlichen Themen stellen wolle, lautete die Begründung.