Sachsen kann beim Bürokratieabbau erstmals eine Entlastung vorweisen. Der jährliche Erfüllungsaufwand – die messbaren Kosten, die Regeln und Gesetze verursachen – sank 2025 um 34,3 Millionen Euro auf noch 141 Millionen Euro. So steht es im Jahresbericht 2025 des Sächsischen Normenkontrollrats, den das Gremium am Mittwoch in Dresden vorstellte.

Der Rat selbst bremst die Euphorie. Auf Nachfrage der OAZ, ob er den Rückgang auf die eigene Arbeit zurückführe, sagte die Vorsitzende Birgit Munz: „In diesem Fall können wir uns nicht darauf berufen, dass der Rückgang auf unserer Arbeit beruht.“ Die Trendwende steht in der Tabelle. Ob sie im Alltag ankommt, ist die eigentliche Frage.

Was der Rat prüft

Der Sächsische Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, verwaltungsexternes Gremium. Er unterstützt die Staatsregierung bei besserer Rechtsetzung, prüft aber nur, ob die Ministerien den Aufwand neuer Regeln nachvollziehbar berechnet haben – nicht, ob ein politisches Ziel richtig ist. Gesetze stoppen kann er nicht.

Erfüllungsaufwand meint den Zeit- und Kostenaufwand, der entsteht, weil Bürger, Betriebe oder Behörden eine Vorschrift befolgen müssen: ein Antrag, ein Nachweis, eine Kontrolle, neue Software. Der Bericht trennt dabei einmalige Umstellungskosten von der laufenden jährlichen Belastung.