Bereits 2010 war er wegen pädophiler Handlungen verurteilt worden, nun steht ein 62-jähriger Vaterstettener im Verdacht, ein Kind in drei Fällen sexuell missbraucht zu haben. Weil laut Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr besteht, befindet sich der Mann seit 19. Juni in Untersuchungshaft. Der Vaterstettener war trotz seiner Vorgeschichte beim SC Baldham Vaterstetten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bei Jugendlagern in Österreich als Aufsichtsperson dabei; offenbar war er rekrutiert worden, ohne dass der Verein das im Jugendsportbereich vorgeschriebene erweiterte Führungszeugnis eingefordert hatte. Darüber hat der Verein die betroffenen Eltern bereits im November 2025 informiert, nun hat ein Elternteil Strafanzeige gegen den Betreuer gestellt.Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es um mögliche Vorkommnisse im September und Oktober 2025, weitere Angaben könne man derzeit aus Gründen des Opferschutzes sowie im Hinblick auf das frühe Stadium der Ermittlungen nicht machen, erläutert ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er weist auf die geltende Unschuldsvermutung hin.Angebot der SZ:Wählen Sie den Whatsapp-Kanal für Ihren LandkreisDie Süddeutsche Zeitung bietet Whatsapp-Kanäle für alle Landkreise rund um München an. Das Angebot ist kostenlos. So abonnieren Sie die Kanäle.Dass der Mann bei den Jugendlagern dabei war, ist allerdings unstrittig. Bereits im November hatte Daniel Leuverink, seit Mai 2025 Vorsitzender des Vereins, die Eltern aller Teilnehmer der Jugendlager zu einer Informationsveranstaltung eingeladen und sie über die Anwesenheit des Mannes bei den Freizeiten informiert.Kurz zuvor hatte laut Leuverink die Polizei den Verein auf das problematische Vorleben des Vaterstetteners und ein im Sommer abgelaufenes Kontaktverbot aufmerksam gemacht, das vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Ebersberger Landratsamt zeitlich befristet und für den Bereich Oberbayern angeordnet worden war. Der Anordnung aus dem Landratsamt zufolge war es dem Vaterstettener nicht erlaubt, Kinder bis 14 auszubilden, anzuleiten oder zu beaufsichtigen. Das Kontaktverbot war erlassen worden, nachdem im September 2023 das Amtsgericht Ebersberg den Mann im Zuge eines Strafbefehls zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, weil er Kindern Ohrfeigen verpasst hatte.Eine einschlägige Verurteilung des Vaterstetteners liegt schon länger zurück. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts in den Jahren 2008 und 2009 zwei Buben im Alter von zehn und zwölf Jahren unter anderem in seiner Wohnung in Vaterstetten sexuell missbraucht. Weil er dies im Rahmen seiner damaligen Tätigkeit als Erzieher getan und zudem Gewalt ausgeübt beziehungsweise angedroht hatte, war er außer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern auch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung beziehungsweise versuchter Nötigung verurteilt worden. Er wurde deswegen im Juni 2010 vor dem Landgericht München I zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, zudem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.Der Verein räumt Fehler ein und hat mit der Aufarbeitung angefangenWarum der Mann, der laut Angaben des Vereins dort keine offizielle Funktion hatte und nicht einmal Mitglied war, ohne erweitertes Führungszeugnis bei den Trainingslagern des Sportvereins in Österreich dabei sein konnte, kann der heutige Vereinschef nach eigenen Angaben nicht mehr nachvollziehen. Der Anwalt des Betroffenen äußerte sich auf eine aktuelle SZ-Anfrage nicht zur Untersuchungshaft und zur Vorgeschichte.„Natürlich sind Fehler passiert“, räumt Leuverink ein. Doch seither habe der Verein viel unternommen, damit so etwas nie wieder geschehen könnte. Eine interne Arbeitsgruppe sei mit der Aufarbeitung des Themas befasst, man habe das komplette Jugendschutzkonzept überarbeitet, einen Jugendschutzbeauftragten bestellt und regelmäßige Schulungen organisiert. Zur Unterstützung der Eltern und Kinder hat der Verein auch Fachleute von der Beratungsstelle KIBS des Vereins Kinderschutz München ins Boot geholt, die sich an Jungen und junge Männer wendet, die von sexualisierter oder häuslicher Gewalt betroffen sind. Auch mit der Polizei sei man im Austausch, seit man von dem Vorleben des 62-Jährigen erfahren habe. Unabhängig davon habe ihn ein Elternteil im März oder April darüber informiert, dass er sich entschieden habe, Strafanzeige zu erstatten, so Leuverink.Missbrauch beim TSV Neuried:Wie konnten die Taten so lange unbemerkt bleiben?Ein Fußballtrainer hat sich jahrelang sexuell an Jugendlichen vergangen. Auch nach dem Urteil bleiben Fragen: Warum ist der Verein nicht früher eingeschritten? Eine Spurensuche.Der SC Baldham Vaterstetten ist allerdings nicht der einzige Verein, der auf die behördlichen Auflagen hingewiesen wurde, auch beim DJK-Sportverband der Erzdiözese München und Freising, wo der 62-Jährige sogar eine offizielle Funktion hatte, seien Polizisten mit dieser Information vorstellig geworden, bestätigt Vereinspräsident Martin Götz. Das erweiterte Führungszeugnis, das man daraufhin angefordert habe, habe dieser trotz zweimaliger Bitte nie vorgelegt. Inzwischen hat der Vaterstettener sein Amt abgegeben. Als Begründung wird auf der Homepage des Vereins die geplante Verlagerung seines Lebensmittelpunkts nach Südamerika genannt. Götz unterstreicht aber, der Betreffende sei bei der DJK nicht in die Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingebunden gewesen. Allenfalls bei Urkundenverleihungen habe er mit der Jugend zu tun gehabt.