Quelle: dpa Baden-Württemberg

3. Juli 2026, 13:33 Uhr

Muss der ehemalige Tagesvater nach seiner Haftstrafe auch in Sicherungsverwahrung? Darüber entscheidet das Stuttgarter Landgericht. (Archivbild)

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Weil er ihm anvertraute Kinder über Jahre vielfach schwer sexuell missbraucht haben soll, muss ein ehemaliger Tagesvater aus der Nähe von Stuttgart für viele Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn zu neun Jahren und sechs Monaten Haft. Zudem ordnete das Gericht an, dass der Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.