KommentarFragwürdige Liebschaften, richterliche Fehden, und alle schauen weg: Kann man die Justiz sich selber überlassen?Die Politik will den Richtern ein Aufpassergremium zur Seite stellen, die Richter wollen im Gegenzug fest bis zur Pensionierung oder gar auf Lebenszeit im Amt bleiben. Bloss das nicht!08.07.2026, 05.35 Uhr6 LeseminutenEs ist eine Form der Aufmerksamkeit, auf die das höchste Schweizer Gericht gerne verzichten würde. Die Liebesaffäre zwischen zwei Bundesrichtern in Lausanne – Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz – gibt seit Wochen zu reden, in den Medien, in der Politik, in der Juristenwelt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Es griffe zu kurz, in der Beziehung nur eine Posse um lockere Sitten und überbordende Hormone zu sehen. Es ist keine Lappalie, wenn entgegen der Absicht des Gesetzgebers plötzlich Liebespaare am Bundesgericht arbeiten. Amouröse Verstrickungen erwecken rasch den Anschein, dass sich die Beteiligten am Morgen über die Fälle austauschen, die sie am Nachmittag entscheiden. Als Rechtsunterworfener darf man erwarten, dass die höchsten Richter voneinander unabhängig sind und auf Vertraulichkeiten verzichten. Wer das für zu orthodox hält, soll das Gesetz ändern. Oder nicht Bundesrichter werden.Kann jeder Richter einfach machen, was er will?Doch der Fall reicht um einiges weiter. Er wirft ein Schlaglicht auf die eidgenössische Justiz und macht deutlich, dass hier einiges nicht so funktioniert, wie es sollte. Viel Kritik gibt es am Verhalten der Gerichtsspitze. Sie schaute zuerst lange Zeit angestrengt über das unstatthafte Verhältnis hinweg und versuchte dann, als die Sache durch «Die Weltwoche» aufflog, die nicht so geheime Affäre kleinzureden und das Ganze auszusitzen.Das sei zu wenig, sagen die Kritiker, und sie haben recht. Auch jetzt noch verhält sich das Bundesgericht sehr verschlossen und werweisst, wie es mit dem vor Wochen bestellten externen Untersuchungsbericht umgehen soll. Das sorgt für Argwohn. Man fragt sich unweigerlich, ob das die Art ist, wie die Führung generell mit internen Missständen – seien es Liebesbeziehungen oder etwas anderes – umgeht. Wird erst reagiert, wenn ein Fall in die Medien kommt? Kann jeder Richter einfach machen, was er will, solange die Sache nicht nach draussen dringt?Auch am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen rumpelt es. Die Asylfälle stapeln sich, das Parlament übt Kritik, doch die Gerichtsspitze verschleppt das Problem und tut nicht das, was sie längst hätte tun müssen: auf die Beschwerdeflut reagieren und die Richter dort einsetzen, wo es sie braucht. Stattdessen behauptet man unverdrossen, alles laufe prima und man sei top unterwegs.Hinzu kommen persönliche Unverträglichkeiten unter den Richtern. In den Asylabteilungen befehden sich linke und rechte Vertreter seit Jahren und versuchen, sich mit Urteilen gegenseitig zu übersteuern. Mitunter nimmt der Streit absonderliche Züge an. So erliess ein SVP-Richter kürzlich ein aufsehenerregendes Urteil zum Asyl für Afghaninnen. Aus dem Entscheid geht hervor, dass das Staatssekretariat für Migration afghanischen Frauen de facto kollektiv Asyl gewährt – dies entgegen anderslautenden Zusicherungen gegenüber dem Parlament.Die leitenden Stellen in St. Gallen waren über den politisch brisanten Entscheid nicht erfreut. Obschon er von öffentlichem Interesse ist und publiziert gehört, wurde er unter dem Deckel gehalten. Der Umgang mit dem Afghaninnen-Urteil ist bei weitem nicht die einzige kuriose Episode aus St. Gallen. Auch hier fragt man sich: Wird am Bundesverwaltungsgericht einfach gemacht, was gerade so passt? Für wen sind Regeln eigentlich da, wenn sich nicht einmal die Richter daran halten?Jeder darf sich als der Höchste fühlenDie Schweiz hat ein Justizsystem, das den höchsten Richtern grosses Vertrauen entgegenbringt. Es geht davon aus, dass sie selbstverantwortlich handeln und sich selbst organisieren. Das Parlament hat die Oberaufsicht, das Bundesgericht übt die Aufsicht über das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht aus. Nun kann man sich mit Fug fragen, ob dieses Vertrauen noch gerechtfertigt ist. Darf man die Justiz tatsächlich sich selbst überlassen?Eine Erschwernis ist sicher, dass die eidgenössischen Gerichte sehr gross geworden sind. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit über siebzig Richtern zahlenmässig eine Superbehörde. Die Situation könnte wohl deutlich verbessert werden, wenn man das Gericht auf mehrere Gerichtskreise aufteilen oder die Asylabteilungen in ein eigenes Bundesasylgericht überführen würde. Auch das Bundesgericht strebt nach Grösse. Inzwischen ist es bei vierzig Richtern angelangt – alle sind einander gleichgestellt, jeder darf sich als der Höchste fühlen.Die Liebesaffäre am Bundesgericht und die unendlichen Streitereien in St. Gallen geben nun einem Vorhaben Auftrieb, das derzeit im Parlament vorberaten wird. Es geht darum, ein Disziplinarrecht für die eidgenössischen Gerichte einzuführen. Ein neues Gremium, ein «Justizgericht», soll gegen fehlbare Richter vorgehen und Sanktionen aussprechen können. Damit stärke man die Glaubwürdigkeit der Justiz, sagen die Befürworter.Beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesstrafgericht mag eine solche Lösung tatsächlich sinnvoll sein. Das Bundesgericht tut sich mit der Aufsicht ungemein schwer. Es laviert regelmässig herum, und wenn es gar nicht anders geht und es doch einmal aktiv werden muss, scheitert es grandios. Das zeigte sich in aller Deutlichkeit vor ein paar Jahren, als die dreiköpfige Gerichtsspitze wüste Geschichten von Mobbing, Sexismus und Spesenrittertum am Bundesstrafgericht untersuchen musste. Die drei versagten bei dieser Aufgabe derart kläglich, dass es anschliessend zu scharfen Rügen der parlamentarischen Geschäftsprüfer und sogar zu Strafanzeigen gegen das Trio kam.Für das Bundesgericht selber ist eine übergeordnete Disziplinarbehörde hingegen nur schwer vorstellbar. Bundesrichter sind Magistraten, wie die Bundesräte. Sie sitzen sozusagen im Olymp der Justiz – es wäre ein Armutszeugnis, würde man ihnen eine Gruppe von Aufpassern zur Seite stellen, die auf die Einhaltung der Berufsethik achten würden. Auch fragt man sich, wer denn in dieser neuen Behörde Einsitz nehmen sollte. Die Schweizer Juristenszene ist überblickbar, man kennt sich und mag sich oder auch nicht. Zudem müsste jemand die Kontrolleure kontrollieren. Was passiert zum Beispiel, wenn es unter den Justizräten zu einer unstatthaften Beziehung kommt? Am Ende verschiebt man das Problem einfach auf eine andere Ebene.Keine politischen EunuchenDaneben drängen auch viele Richter auf eine grundlegende Reform des Justizwesens. Ihr Ziel ist es, im Gegenzug zum Disziplinarrecht die Wiederwahl abzuschaffen, zu der sie regelmässig antreten müssen. Diese gefährde ihre richterliche Unabhängigkeit und widerspreche «internationalen Standards». Dass die Richter keine Freude an der Wiederwahl haben, ist wenig überraschend – wer möchte nicht auf Jahrzehnte hinaus oder sogar auf Lebenszeit sein Amt auf sicher haben? Aus staatsbürgerlicher Sicht hingegen sieht die Sache anders aus: Die Wiederwahl ist wichtig. Sie ist ein demokratischer Schutz vor Richtern, denen ihr Amt zu Kopf steigt.Man sollte sich über die Richter keine Illusionen machen: Sie sind keine Säulenheiligen des Rechts und auch keine politischen Eunuchen. Die Rechtsprechung, namentlich die höchstrichterliche, ist immer auch eine politische Aufgabe. Was in der eidgenössischen Justiz passiert, ist oft nichts anderes als die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Man kämpft im Kleinen, um die eigene Überzeugung durchzubringen – sei das im Asylwesen, beim Umgang mit dem Völkerrecht, in Klimafragen. Man sollte die entsprechenden Ambitionen einiger Richter nicht unterschätzen. Der Vorwurf der zunehmend aktivistischen Rechtsprechung kommt nicht von ungefähr.Die demokratische Legitimation des Bundesgerichts, die regelmässig bestätigt werden muss, ist deshalb richtig. Sie trägt dazu bei, dass die Richterschaft nicht selbstherrlich wird und abhebt. Sie ist ein vernünftiger Reflex gegen eine richterliche Elite. Im Übrigen ist das Lamento der Richter, dass die Wiederwahl ihre Unabhängigkeit gefährde, ohne Grundlage. Es kommt schlicht nicht vor, dass die Bundesversammlung einen Richter abserviert, weil ihr seine Urteile nicht passen.Hingegen ist die Nichtwiederwahl sozusagen die Ultima Ratio, um einen untragbaren und uneinsichtigen Magistraten aus dem Amt zu heben. Das Parlament sollte dieses Recht nutzen, wenn es ihm geboten erscheint. So dürfen sich die Parlamentarier bei den bevorstehenden Wiederwahlen Ende Jahr durchaus die Frage stellen, ob sie van de Graaf und Donzallaz nochmals als Bundesrichter wählen sollen; beide treten für eine weitere Amtszeit an.Sicher, man kann den Umgang mit der Justiz und ihrem Personal verrechtlichen, mit neuen Aufsichtsgremien und Disziplinarregeln und einer Amtszeit bis zur Pensionierung oder darüber hinaus. Am Ende geht es aber darum, integre und charakterfeste Personen zu finden, die um ihre grosse Verantwortung – kombiniert mit einem sehr stattlichen Lohn – wissen, die das Amt und die Institution vor ihre Person stellen. Dazu gehört eine Gerichtsspitze, die bei Missständen nicht einfach wegsieht. Und dazu gehört das Gesamtgericht aller Richterinnen und Richter, die in letzter Konsequenz Druck auf einen fehlbaren Kollegen ausüben müssten. Diese Rechtskultur hat über viele Jahrzehnte funktioniert. Man sollte sie nicht vorschnell aufgeben.Passend zum Artikel
Fragwürdige Liebschaften und Fehden: Kann man Richtern noch vertrauen?
Die Politik will den Richtern ein Aufpassergremium zur Seite stellen, die Richter wollen im Gegenzug fest bis zur Pensionierung oder gar auf Lebenszeit im Amt bleiben. Bloss das nicht!






