Entzug des EU-FreizügigkeitsrechtsDas Landgericht Dortmund hatte 18 Karat wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Stadt hatte ihm per Verfügung das EU-Freizügigkeitsrecht entzogen, ihn zur Ausreise aufgefordert und seine Abschiebung nach Portugal angeordnet.Einen Eilantrag des 40-Jährigen lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag ab, dies bestätigte nun die nächste Instanz.
Kiloweise Drogen gehandeltFür die Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland gebe es »zwingende Gründe der öffentlichen Ordnung«, hatten bereits die Richter in Gelsenkirchen ausgeführt. Er habe kiloweise mit Drogen gehandelt – die Folgen dieser Art illegalen Betäubungsmittelhandels seien schwerwiegend für die Gesellschaft. Zudem sahen die Richter konkrete Wiederholungsgefahr: Der Kläger habe sich nicht ersichtlich aus dem Netzwerk gelöst, in dem er die Taten begangen habe.
Das Oberverwaltungsgericht ließ den Einwand von 18 Karat nicht gelten, er habe Kontakt zu seiner Familie und einem noch sehr jungen Kind – dies ändere nichts an der von ihm ausgehenden Gefahr weiterer erheblicher Straftaten.Der Rapper aus Dortmund gilt seit seinem Debütalbum vor zehn Jahren »FSK 18 Brutal« als feste Größe im Deutschrap und hatte seither zahlreiche Chart- und Streamingerfolge.











