Der Rapmusiker 18 Karat darf in sein Herkunftsland Portugal abgeschoben werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag entschieden und damit Beschwerde von 18 Karat gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum sofort vollziehbaren Verlust seines europäischen Freizügigkeitsrechts zurückgewiesen.Das Landgericht Dortmund hatte 18 Karat, der mit bürgerlichem Namen Ivo Vieira Silva heißt, wegen mehrerer Betäubungsmittelstraftaten rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt; er sitzt derzeit in Strafhaft.Die Stadt Dortmund stellte später den Verlust seines unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts fest, forderte ihn zur Ausreise auf und drohte die Abschiebung nach Portugal an. Den hiergegen gerichteten Eilantrag des Rappers lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 3. Juli ab.In der Begründung des OVG hieß es am Dienstag, der Einwand von Ivo Vieira Silva, er habe Kontakt zu seiner Familie und einem noch sehr jungen Kind, sei nicht geeignet, die von der Vorinstanz angenommene Gefahr weiterer erheblicher Straftaten in Frage zu stellen. Auch das Argument, von ihm gehe keine Gefahr aus, weil er inhaftiert sei und sich gut führe, ließ der OVG nicht gelten. Ein Wohlverhalten in der Haft lasse nicht mit der notwendigen Sicherheit auf eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen.
Rapper 18 Karat darf abgeschoben werden
Der Rapper sitzt derzeit wegen Drogendelikten in Haft. Gegen seine Abschiebung hatte er Beschwerde eingelegt – die nun zurückgewiesen wurde. Er verliert damit sein europäisches Freizügigkeitsrecht.









