Der High Court in London hat eine Klage der Nord Stream AG abgewiesen. Die Betreiber der Nord-Stream-Gaspipelines hatten hatte 2024 Klage gegen die Lloyd’s Insurance Company und die Arch Insurance eingereicht, da diese die Deckung der Schäden nach den Explosionen an den Pipelines in der Ostsee verweigert hatten. Richterin Clare Moulder wie die Klage über 580 Millionen Euro ab. In ihrer 96-seitigen Urteilsbegründung kommt Moulder zu dem Ergebnis: „Die Beschädigung der Pipelines (sowohl die Brüche als auch die Dellen) wurde direkt oder indirekt durch Krieg verursacht, geschah im Zuge von Krieg oder war eine Folge davon.“ Diese Beschädigung sei „gemäß Ausschluss 2.i der Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“.

Versicherer zahlten nicht für Nord Stream

Die Versicherer hatten die Bezahlung der Schäden mit der Begründung abgelehnt, die Explosionen stünden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kreog Russlands gegen die Ukraine. Die Versicherungsverträge enthielten einen Kriegsausschluss, welcher Schäden infolge von Krieg oder staatlichen Gewaltakten vom Versicherungsschutz ausnimmt. Die Nord Stream AG argumentierte dagegen, die Versicherer könnten weder einen konkreten Täter noch eine staatliche Verantwortlichkeit nachweisen. Solange dies nicht gelinge, handele es sich versicherungsrechtlich um einen Sabotageakt, der grundsätzlich vom Deckungsschutz umfasst sein müsse.