Nicht mit ihm. Volksmusiker Heino hat der AfD den Kampf angesagt, genauer: der AfD Uckermark und dem Politiker Felix Teichner. Der hatte im April vor der Landratswahl in der Uckermark mit dem Spruch „Am Sonntag würde Heino Felix wählen“ geworben, aber ohne dem Einverständnis des Musikers. Vor dem Landesgericht Innsbruck hat Heino nun eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30 000 Euro eingereicht.Die Posts mit dem Spruch sind längst offline, nachdem bereits im April beim Landgericht Neuruppin ein Verfahren angelaufen war, hatte die AfD Uckermark nach Angaben des Gerichts eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Doch Heino reicht das nicht: Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden, sagte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Märkische Oderzeitung berichtet.Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre. Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde.
Heino klagt gegen AfD-Wahlwerbung
Der Sänger will 30 000 Euro wegen „immateriellen Schadens“ von der AfD Uckermark. Die hatte mit seinem Namen geworben – ohne Erlaubnis.











