Ein Social-Media-Beitrag mit Heino hat für die AfD möglicherweise ein teures Nachspiel. Der Volksmusiker habe beim Landesgericht Innsbruck eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht, sagte sein Manager Helmut Werner der Nachrichtenagentur dpa. Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden.Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung in Brandenburg sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte Werner. Bereits im April hatte der Sänger juristische Schritte angekündigt, damals war von einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 250.000 Euro die Rede.Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: »Am Sonntag würde Heino Felix wählen.« »Das hätte er nicht getan«, sagte Werner jetzt.

Weitere Schritte geprüftDie Klage sei ein »ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern«, sagte der Manager des Künstlers weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst juristisch vorgegangen werde.