Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit deutlicher Mehrheit beschlossen, ein Verfahren gegen die Rechtsaußen-Partei Europa der Souveränen Nationen (ESN) einzuleiten, das zur Beendigung ihrer Finanzierung aus dem EU-Haushalt führen könnte. Die Abstimmung erfolgte auf Antrag der rechten Fraktionen geheim, 414 Abgeordnete stimmten dafür, 224 dagegen, bei 18 Enthaltungen. Die ESN-Partei, der in Deutschland die AfD angehört, bekam für 2025 und 2026 insgesamt drei Millionen Euro an Förderung zugesagt. Damit wird die Behörde für europäische politische Parteien erstmals in ihrer Geschichte ein förmliches Prüfverfahren einleiten.Die Behörde hatte den EU-Institutionen im Mai eine Materialsammlung von fast 300 Seiten zugeleitet. Sie äußerte den Verdacht, dass die ESN-Partei gegen die Grundwerte der EU verstößt, weil sie es versäumt habe, diese Grundwerte gegenüber ihren nationalen Mitgliedsparteien durchzusetzen. Eine solche Pflicht wurde Ende 2025 eingeführt.Das Prüfverfahren richtet sich nicht gegen die gleichnamige ESN-Fraktion im Europäischen Parlament, für die andere Bestimmungen gelten. Es handelt sich auch nicht um ein Verbotsverfahren. Im EU-Recht ist maximal die Löschung einer Partei aus dem europäischen Register vorgesehen, was ihre Finanzierung betrifft, nicht aber das Recht ihrer Mitgliedsparteien, bei der Europawahl anzutreten.Bulgarische Kooperation mit Einiges RusslandGemäß Artikel 2 des EU-Vertrags gründet sich die Union auf die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich Minderheitenrechten. Der Bericht der Behörde listet zu diesen Punkten Verdachtsmomente auf.So hatte etwa die bulgarische Mitgliedspartei Wiedergeburt im Vorjahr eine Kooperationsvereinbarung mit der russischen Staatspartei Einiges Russland geschlossen, obwohl diese wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine EU-Sanktionen unterliegt. Verwiesen wird auch auf eine Demonstration von Parteianhängern im Februar 2025, bei der es zu gewaltsamen Übergriffen auf die Vertretungen der EU-Kommission und des EU-Parlaments in Sofia kam. Der Parteivorsitzende Kostadin Kostadinow wurde zudem rechtskräftig wegen Diskriminierung eines Parlamentsabgeordneten verurteilt.Verdachtsmomente gegen acht weitere MitgliedsparteienWeitere Verdachtsmomente richten sich gegen die Mitgliedsparteien aus Frankreich, Litauen, den Niederlanden, Polen, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn und Deutschland. Sie reichen von Aufforderungen, europäisches Recht zu brechen, bis hin zu antisemitischen Äußerungen und Forderungen nach der „Remigration“ eigener Staatsangehöriger. Im Fall der AfD bezieht sich der Bericht lediglich auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln zur Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz. Das Gericht hatte eine solche Qualifizierung im Februar untersagt, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren; bis dahin bleibt es bei einer Einstufung als Verdachtsfall.Die zuständige EU-Behörde kann nun weitere Nachforschungen anstellen. Wenn ihre Prüfung abgeschlossen ist, bekommt die ESN-Partei einen Monat lang Zeit, um dazu Stellung zu nehmen und gegen die inkriminierten Tatbestände vorzugehen. Die Behörde bittet anschließend ein unabhängiges Gremium von sechs Weisen um seine Einschätzung; dafür sind zwei weitere Monate vorgesehen. Auf dieser Grundlage entscheidet sie dann, ob ein „offensichtlicher und schwerwiegender Verstoß“ gegen das Parteistatut vorliegt. Falls sie eine Streichung aus dem Parteiregister vorschlägt, tritt dieses in Kraft, wenn die EU-Institutionen dem nicht binnen drei Monaten widersprechen.
ESN: Verliert die AfD-Europapartei ihre Finanzierung?
Das EU-Parlament hat am Dienstag ein Prüfverfahren gegen das Europa der Souveränen Nationen eingeleitet. Die Partei könnte einen Millionenbetrag verlieren.










