Diskriminierung von Sinti und Roma: Kommission soll „zweite Verfolgung“ aufarbeiten

Nach dem Ende des Genozids 1945 wurden Sin­ti*z­ze und Rom*­nja in Deutschland weiter diskriminiert. Die Bundesregierung lässt dies nun aufarbeiten.

Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung: An der Diskriminierung von Sin­ti*z­ze und Roma ändert das bisher wenig

Sebastian Gollnow/dpa

Mit dem Sieg der Alliierten über die Nazis endete zwar deren Mordpolitik gegen die Sin­ti*z­ze und Rom*nja, doch der Antiziganismus war im Deutschland der Nachkriegszeit nicht verschwunden. Jetzt soll eine Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on die beschämende Diskriminierung der Minderheit sowohl in der BRD, als auch der DDR aufarbeiten. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Bundeskabinett am Montag.