Diskriminierung von Sinti und Roma: Kommission soll „zweite Verfolgung“ aufarbeiten
Nach dem Ende des Genozids 1945 wurden Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland weiter diskriminiert. Die Bundesregierung lässt dies nun aufarbeiten.
Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung: An der Diskriminierung von Sinti*zze und Roma ändert das bisher wenig
Sebastian Gollnow/dpa
Mit dem Sieg der Alliierten über die Nazis endete zwar deren Mordpolitik gegen die Sinti*zze und Rom*nja, doch der Antiziganismus war im Deutschland der Nachkriegszeit nicht verschwunden. Jetzt soll eine Expert*innenkommission die beschämende Diskriminierung der Minderheit sowohl in der BRD, als auch der DDR aufarbeiten. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Bundeskabinett am Montag.







