Das Landgericht Darmstadt hat einen 57 Jahre alten Mann für den Mord an seiner ehemaligen Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hat der Deutsche Mustapha H. im vergangenen August in Heppenheim die Frau nach der Scheidung aus Besitzdenken heraus getötet. Darin sieht die Schwurgerichtskammer einen niedrigen Beweggrund, also das Merkmal eines Mordes, das dieses schwerste Verbrechen vom milder bestraften Totschlag unterscheidet, wie es am Montag in der Urteilsbegründung hieß. Gehandelt habe der Angeklagte nach dem Muster: „Wenn ich sie nicht haben kann, soll keiner sie haben.“Mit dem Urteil und den Argumenten zur Begründung folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die an einem früheren Verhandlungstag eine lebenslange Strafe beantragt hatte. Dagegen hatte die Verteidigung die Bluttat als Totschlag im Affekt beschrieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Die Getötete war die zweite Ehefrau des Angeklagten, wie der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung ausführte. Die 22 Jahre jüngere Frau habe er im Internet kennengelernt. Sie sei aus Marokko, auch Heimatland des Angeklagten, nach Deutschland gekommen, um ihn zu heiraten. Bald nach der Hochzeit sei das erste von zwei Kindern geboren worden.„Ein Leben als Pascha“Die Ehefrau habe von ihrem Mann verlangt, zu arbeiten und für die Familie zu sorgen. „Die Frau wollte etwas von ihrem Leben haben. Sie wollte mehr“, sagte der Vorsitzende. Sie selbst habe etwas für ein besseres Leben getan und einen Sprachkursus absolviert. Der Mann aber habe „ein Leben als Pascha“ geführt und nicht gearbeitet. Er habe offenbar gedacht, sie müsse dankbar sein, dass er sie nach Deutschland geholt habe. Das müsse nicht an seinem kulturellen Hintergrund liegen, das komme auch bei deutschen Männern vor.Während die Frau emanzipierter geworden sei, sei Spannung zwischen den Eheleuten entstanden. „Je mehr sie sich emanzipiert, desto weniger kann er sie beherrschen.“ Mit dieser Formel beschrieb der Richter die Haltung des Ehemannes. An ihn gewandt, sagte Wagner, er habe der Frau den Grund gegeben, sich von ihm abzuwenden.Schließlich habe die Frau die Trennung vorbereitet. Die Ehe sei drei Monate vor der Tat geschieden worden. Der Angeklagte habe der Scheidung zwar formal zugestimmt, aber die Trennung nicht akzeptiert. Das Paar habe zunächst weiter in der gemeinsamen Wohnung in Heppenheim gelebt.Nach der Scheidung begann die schlimmste ZeitNach der Scheidung sei die Spannung noch größer geworden, der Angeklagte habe die Frau bedroht und eingeschränkt. Für sie sei diese Zeit schlimmer gewesen als die Ehejahre. Das wisse das Gericht aus der Zeugenaussage einer engen Freundin. Zum Beispiel habe sie Koffer gepackt, um wegzugehen, der Mann habe aber die gepackten Koffer weggenommen. Darin sei deutlich sein Besitzanspruch gegenüber der von ihm geschiedenen Frau zu erkennen.Die Frau habe sich eine Wohnung suchen wollen, um nach der Scheidung auch die räumliche Trennung zu erreichen. Als der Mann erfahren habe, dass sie einen anderen Mann kennengelernt habe, sei das der Auslöser gewesen, sie zu töten. Den Angriff habe der Angeklagte vorbereitet, er habe sich mit mehreren Messern bewaffnet und Fesselwerkzeug eingesteckt. Schließlich habe er „mit unbedingtem Vernichtungswillen“ auf die Frau eingestochen, bis er von Nachbarn überwältigt worden sei.Die Vorbereitung der Tat spricht dafür, dass das Verbrechen nicht spontan aus Verzweiflung heraus begangen wurde, wie der Richter erläuterte. Eine Bewusstseinsstörung, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen könne, sei nicht zu erkennen.