Im Prozess um den Mord an einer Frau in Heppenheim hält der psychiatrische Gutachter den Angeklagten für voll schuldfähig. Weder eine psychische Erkrankung noch eine Bewusstseinsstörung hätten ihn bei der Begehung der Tat beeinflusst, sagte der Psychiater Peter Haag am Mittwochnachmittag in der Verhandlung am Landgericht Darmstadt.Dem 57 Jahre alten Deutschen Mustapha H. wird vorgeworfen, er habe im vergangenen August seine ehemalige Ehefrau mit Messerstichen getötet – einige Wochen, nachdem sie sich von ihm hatte scheiden lassen.Der Gutachter sagte, der Angeklagte habe sich in den vergangenen Jahren zwar mehrfach wegen einer Depression in ambulante Behandlung begeben, aber die von seinen Ärzten dagegen verordneten Medikamente nur kurzzeitig eingenommen, so dass die Mittel nicht hätten wirken können.Für die Zeit vor der Tat sei allenfalls eine leichte bis mittlere „depressive Episode“ wegen der Trennung erkennbar, die aber die Schuldfähigkeit nicht beeinträchtigt habe. Der Mann habe seit Jahren regelmäßig Haschisch konsumiert, sei davon aber nicht abhängig gewesen.Auch nach der Scheidung in gemeinsamer WohnungDas Paar mit zwei Kindern hatte auch nach der Scheidung noch in der gemeinsamen Wohnung in Südhessen gelebt. Die Staatsanwaltschaft sieht die Wut des Mannes über die von der Frau eingeleitete Trennung als Motiv für die Bluttat.Nach den Aussagen von Zeugen stach der Angeklagte im Treppenhaus vor der gemeinsamen Wohnung auf die Frau ein, bis er von einem Mann, der in einer Nachbarwohnung zu Besuch war, überwältigt wurde. Polizeibeamte und zwei Notärzte versuchten den Zeugenaussagen zufolge, das Opfer zu reanimieren, allerdings ohne Erfolg. Die Frau wurde im Rettungswagen vor dem Wohnhaus für tot erklärt.Dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge wurden am Körper des Opfers zwölf Messerverletzungen gezählt. Vier der Stiche in Brust und Bauch hätten schwerwiegende Verletzungen verursacht. Die Leber sei durchstochen, am Herzen seien beide Kammern verletzt worden. Die Frau habe einen „massiven Blutverlust“ erlitten, weil Blut aus dem Herzen in die Brusthöhle gelaufen sei. An der Hand der Frauen seien Abwehrverletzungen erkennbar.Der Prozess wird fortgesetzt. Voraussichtlich wird die Schwurgerichtskammer im Juli ihr Urteil sprechen.