Inzwischen liegen die ersten Urteile von Verwaltungsgerichten zu teilweise mit KI verfassten Qualifikationsarbeiten in Hochschulen vor. In all diesen Fällen wurde der Einsatz generativer KI als Täuschungsversuch gewertet und mit einer entsprechenden Note versehen. Hochschullehrer haben sich inzwischen angewöhnt, die Literaturverzeichnisse zuallererst auf halluzinierte Quellen zu überprüfen. Häufig lässt sich der Einsatz von KI schon daran festmachen.In einer knapp hundert Seiten umfassenden Empfehlung fordert der Wissenschaftsrat (WR) nun, intellektuelle Souveränität als Leitidee für den Umgang mit KI in der Hochschulbildung zu stärken. Er verkennt dabei die Chancen der KI nicht: Der Zugang zu Wissensinhalten könne verbessert werden, Lernunterstützung lasse sich personalisieren, und es würden neue Formen von Feedback, kreativer Gestaltung von Lehrmaterialien sowie Fortschritte in der Barrierefreiheit und Inklusion möglich.Die Risiken sieht der Rat darin, dass das selbstbestimmte Denken beeinträchtigt werden könnte, Kompetenzverlust und Fehlinformiertheit drohen und den fachlichen wie sozialen Austausch einschränken. „Wir müssen die unabhängige menschliche Urteilsfähigkeit in einer Welt erhalten, die immer mehr algorithmisch durchdrungen ist. Kritisches Denken lässt sich nicht an eine KI delegieren“, sagte der Vorsitzende des WR, der Heidelberger Neurologe Wolfgang Wick, bei der Vorstellung der Empfehlungen am Montag.Intellektuelle SouveränitätIm Blick auf die Nutzung generativer KI bedeutet intellektuelle Souveränität aus Sicht des WR eine kritisch-konstruktive Integration von KI-Technologien und eine „Verschiebung der Perspektive von der Frage der optimalen KI-Nutzung zur Frage nach dem Erhalt und der Förderung unabhängiger menschlicher Denk- und Urteilsfähigkeit“. Konkret empfiehlt der WR, die KI-Kompetenzen bei Hochschullehrern und Studenten aufzubauen, Fachwissen zu stärken und regelrecht KI-freie Räume im Curriculum zu verankern, in denen anspruchsvolles eigenständiges Denken gepflegt und geübt werden kann.Gemeint sind damit nicht nur physisch KI-freie Räume, sondern auch zeitlich definierte Phasen im Curriculum, die ein „tiefes, anstrengendes, manchmal frustrierendes, aber letztlich transformatives Denken ermöglichen“. In einer algorithmisch durchdrungenen Lebens- und Arbeitswelt muss fachliche Expertise aus der Sicht des Beratungsgremiums von Bund und Ländern erst recht zentrales Ziel der Hochschulbildung sein.Die Hochschulen müssten mit ihren Fakultäten und Fachgesellschaften rasch Prüfungsformate umgestalten und dazu motivieren, schwierige Aufgaben auch ohne KI-Unterstützung zu lösen. Hochschulen müssten als soziale Lernorte wiederbelebt werden, indem die persönliche Betreuung intensiviert und mehr Möglichkeiten für den sozialen und fachlichen Austausch unter den Studenten sowie mit dem Lehrpersonal geschaffen werden. Außerdem hält der WR es für „dringlich geboten, die sozialen Rahmenbedingungen für das Studium nachhaltig zu verbessern“. Darin sieht er eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.Die Lernwirksamkeit von KI müsse wissenschaftlich überprüft und begleitet werden, Förderformate für die Begleitforschung müssten entwickelt werden. Um eine gelungene Integration von generativer KI in die Hochschulbildung zu ermöglichen, sei es nötig, Ressourcen zu bündeln und koordiniert vorzugehen. Angesichts der Kosten und der nötigen Expertise sei es dringend geboten, länder- und hochschulübergreifende Verbundstrukturen zu schaffen.Die Hochschulen brauchen aus Sicht des WR Planungs- und Rechtssicherheit. Bund und Länder werden deshalb gebeten, vorhandene Verbundstrukturen in gemeinsamer Förderung (zum Beispiel den Nationalen Verbund für Hochleistungsrechnen) darauf zu prüfen, inwiefern sie geeignet sind, die technischen und organisatorischen Grundlagen dafür zu schaffen. Die nötige Transformation der Hochschulbildung sei ressourcenintensiv, aber nicht optional. Gefordert seien alle Ebenen – von der Hochschulleitung über Lehrer, Studenten sowie Länder und Bund.Forschung spielt an privaten Hochschulen untergeordnete RolleIn einem zweiten, knapp 160 Seiten umfassenden Papier befasst sich der Wissenschaftsrat mit den privaten Hochschulen, die sich aus seiner Sicht „von einer Randerscheinung zu einem wichtigen und dauerhaften Bestandteil der deutschen Hochschullandschaft entwickelt“ haben. Der private Hochschulsektor ist äußerst heterogen, hinter den 116 privaten Hochschulen stehen unterschiedliche Betreiber und Geschäftsmodelle.13 Prozent der Studenten haben eine private Hochschule gewählt, sie sind seltener erwerbstätig als Studenten an staatlichen Hochschulen, dafür aber häufiger in großem Umfang. Bei 46 Prozent der Studenten an privaten Hochschulen haben beide Elternteile ein Studium abgeschlossen, bei staatlichen Universitäten sind es nur 33 Prozent. Die starke Abhängigkeit von Studiengebühren und der Wettbewerbsdruck sorgten dafür, dass viele Private kaum in das Wissenschaftssystem integriert und als gleichwertige Akteure anerkannt sind. „Forschung spielt oft eine untergeordnete Rolle, was ihre wissenschaftliche Entwicklung hemmt“, stellt der WR fest. „Private Hochschulen sollten wissenschaftsaffiner und forschungsaktiver werden, ihre Transferpotenziale heben und sich konsequenter an hohen Qualitätsstandards orientieren“, heißt es in dem Papier des WR.Er empfiehlt deshalb, dass sich staatliche und private Hochschulen stärker einander öffnen. „Die Privaten würden wissenschaftlich profitieren, wenn sie mit staatlichen Hochschulen zusammenarbeiten und sich konsequenter an hohen Qualitätsstandards orientieren“, sagte Wick. Staatliche Hochschulen wiederum könnten von der „Flexibilität der nachfragegerechten Studienangebote privater Hochschulen lernen“.
Wissenschaftsrat zu KI: „Kritisches Denken lässt sich nicht delegieren“
Denken ist „manchmal frustrierend“, schreibt der Wissenschaftsrat. An Universitäten sollte man es trotzdem weiterhin lernen. Dafür brauche es Räume, in denen keine KI verwendet wird.







