Änderungen bei der Gesundheitsreform: Versicherte werden etwas weniger belastet und der Bund mehr in die Verantwortung genommenDie deutsche Gesundheitsministerin Nina Warken überarbeitet nach Kritik der SPD und der Bundesländer in letzter Minute ihre Sparvorschläge. So will sie den Gesetzentwurf noch diese Woche durch den Bundestag bringen.06.07.2026, 10.49 Uhr3 LeseminutenDie christlichdemokratische Gesundheitsministerin Nina Warken musste nach Kritik der SPD Änderungen bei der Gesundheitsreform zustimmen.Michele Tantussi / Getty Images EuropeKurz vor der Verabschiedung im Deutschen Bundestag hat Gesundheitsministerin Nina Warken noch Änderungen an dem Sparpaket der Gesundheitsreform hinnehmen müssen. Einige Belastungen für gesetzlich Versicherte wurden abgemildert. Auch der Bund sagte eine höhere Beteiligung an den Kosten zu. Die Christlichdemokratin ging damit auf die Wünsche von Sozialdemokraten, CSU und der Bundesländer ein. Sie hatten ihre Zustimmung im Bundestag und in der Länderkammer davon abhängig gemacht.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Nachbesserung gibt es bei der Familienversicherung, wie aus der Liste mit 64 Änderungen hervorgeht, die der NZZ vorliegt. Zwar soll es dabei bleiben, dass Ehepartner von 2028 an nicht mehr generell kostenlos mitversichert werden können. Verschont bleiben aber Elternteile, die Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren haben, ursprünglich lag die Altersgrenze bei sechs Jahren.Die Zuzahlung für Medikamente und Heilmittel wird sich wie von Warken vorgesehen um 50 Prozent auf 7,50 Euro bis höchstens 15 Euro erhöhen. Allerdings fällt der regelmässige Anstieg der Eigenbeteiligung weg. Entsprechend der Zunahme des beitragspflichtigen Einkommens sollten die Versicherten anteilig auch mehr zahlen. Vor allem die Sozialdemokraten hatten eine überproportional hohe Belastung der Versicherten in dem Ursprungsentwurf von Warken kritisiert und Änderungen angemahnt.Grösster Streitpunkt mit den Krankenkassen bleibt, dass der Bund nur einen Bruchteil der Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger überweist. Damit entsteht bei den Krankenkassen eine Finanzierungslücke von mindestens zwölf Milliarden Euro, die auf alle Versicherten abgewälzt wirdBund gibt mehr Geld für GrundsicherungsempfängerDie Kassen fordern seit langem die volle Übernahme der Kosten aus Steuermitteln und haben Anfang des Jahres Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Finanzminister Lars Klingbeil hatte die Kostenübernahme stets abgelehnt. Jetzt beteiligt sich der Bund etwas mehr, im kommenden Jahr mit einer Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro, wie bislang vorgesehen. Der Betrag steigt bis zum Jahr 2030 auf 2,25 Milliarden Euro und soll 2031 dauerhaft bei 2,75 Milliarden Euro liegen.In den Budgetberatungen drängte vor allem die CSU auf Nachbesserungen bei der Bundesbeteiligung. Sie nannte es ungerecht, wenn Versicherte für Grundsicherungsempfänger aufkommen müssten, aber aus der Familienversicherung gedrängt würden.Mehreinnahmen erhofft sich der Bund aus der Erhöhung der Tabaksteuer und einer neu eingeführten Abgabe auf zuckerhaltige Getränke, die allerdings weniger hoch als erwartet ausfallen wird. Der Bund geht davon aus, dass die Einnahmen infolge von Rezeptanpassungen der Produzenten von 560 Millionen Euro im kommenden Jahr auf 450 Millionen Euro im Folgejahr zurückgehen.Keine weitere Belastung von BesserverdienernNicht durchgesetzt hat sich die SPD, die Besserverdiener noch mehr zur Kasse bitten wollte. Der sozialdemokratische Koalitionspartner wollte die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu welcher Sozialabgaben gezahlt werden müssen, noch weiter erhöhen, als dies in der Novelle ohnehin geplant ist. Warken hatte die Grenze schon um 300 Euro pro Monat angehoben. Auch die Wirtschaft hatte empört reagiert, weil damit die Arbeitskosten weiter steigen. Die Krankenkassenbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt.Mehr Geld wird von der Pharmaindustrie mobilisiert, die den Krankenkassen künftig verdoppelte Preisnachlässe auf Medikamente gewähren muss. Diese Herstellerabschläge betragen bisher sieben Prozent. Von 2027 an sind nun 15,5 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Der ursprüngliche Entwurf sah statt eines festen einen «dynamischen Herstellerabschlag» vor, der sich an der Grundlohnrate orientiert hätte. Diese reguläre Erhöhung soll nun gestrichen werden.Insgesamt fliessen 2027 aus dem Bundeshaushalt etwa 1,4 Milliarden Euro mehr an die gesetzliche Krankenversicherung als zunächst beschlossen. Trotzdem ist weiterhin eine Kürzung im Vergleich zu heute vorgesehen, von 14,5 auf 14,15 Milliarden Euro.Jetzt hofft Gesundheitsministerin Warken, dass die Nachbesserungen ausreichen, damit die Gesundheitsreform am Freitag erst im Bundestag und dann in der Länderkammer beschlossen werden kann. Mit dem Sparprogramm sollen die allgemeinen Kassenbeiträge im kommenden Jahr bei 14,6 Prozent des Einkommens und der Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 2,9 Prozent stabil gehalten werden.Passend zum Artikel