Germania Halle zu Mainz : Verfassungsschutz muss Bericht über Burschenschaft korrigieren04.07.2026, 14:30Lesezeit: 2 Min.Die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz einen Teilerfolg erzielt. Der Verfassungsschutz muss eine Passage aus seinem Bericht von 2024 entfernen.In ihrem Rechtsstreit mit dem rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz hat die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz einen Teilerfolg erzielt. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz untersagte dem Inlandsgeheimdienst in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss vorläufig, einzelne Aussagen aus seinem Verfassungsschutzbericht 2024 weiterzuverbreiten (AZ: 7 B 10508/26.OVG). Auf einen Eilantrag hin wurde eine Passage als „unwahre Tatsachenbehauptung“ eingestuft.Als Beleg für verfassungsfeindliche Bestrebungen und die rassistische Gesinnung der Burschenschaft hatte der Verfassungsschutzbericht ausführlich einen Artikel erwähnt, in dem ein Burschenschaftler erklärt habe, nur Personen „mit nachweisbarer deutscher Abstammung“ könnten als Deutsche gelten. Tatsächlich sei diese Äußerung in dem Text aber weder wörtlich zu finden noch sei sie ihm sinngemäß zu entnehmen. Die Schlussfolgerungen des Verfassungsschutzes zum Verfasser ließen sich „nicht mehr in nachvollziehbarer Weise aus dem Artikel ableiten“.Berufungsverfahren zur Beobachtung noch anhängigDer Verfassungsschutz hatte 2024 bekannt gegeben, dass die Studentenverbindung beobachtet werde, weil sie einen „völkischen Nationalismus“ vertrete. Zudem pflege sie „enge Verbindungen zur ‚Neuen Rechten‘ und rechtsextremistischen Szene“. Gegen die Erwähnung in dem Jahresbericht hatte die Burschenschaft geklagt und verfassungsfeindliche Bestrebungen bestritten. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Mainz im Januar die Klage abgewiesen und dem Verfassungsschutz das Recht eingeräumt, die Burschenschaft zu beobachten und in dem Bericht zu erwähnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, über die Berufung muss ebenfalls das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entscheiden.Das Mainzer Innenministerium nahm als Reaktion auf die Entscheidung am Freitag zunächst den kompletten Jahresbericht des Verfassungsschutzes von seiner Internetseite. Eigene Fehler wollte die Behörde nicht einräumen. Die Entscheidung betreffe lediglich einzelne Passagen, teilte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage mit: „Sie ändert nichts daran, dass das Verwaltungsgericht Mainz die Beobachtung der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig bestätigt hat.“ Das weitere gerichtliche Verfahren in dieser Sache bleibe abzuwarten.
Burschenschaft Germania Mainz: Verfassungsschutz muss Bericht korrigieren
Die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz einen Teilerfolg erzielt. Der Verfassungsschutz muss eine Passage aus seinem Bericht von 2024 entfernen.








